Auch am kommenden Wochenende gilt ausgedehntes LKW-Fahrverbot
Innsbruck (lk) - Dass das ausgedehnte LKW-Fahrverbot das genannte Ziel erreicht hat – nämlich einen
Verkehrskollaps an risikoreichen Tagen zu verhindern, indem Schwer- und Reiseverkehr nicht vollends zusammentreffen
– hat sich bereits am vergangenen Wochenende gezeigt. Nun folgt mit dem 12. Jänner der zweite Samstag, an
dem das ausgedehnte Fahrverbot in Kraft ist.
„Trotz widriger Witterungsverhältnisse und einem sehr starken Verkehrsaufkommen am Samstag konnte der Verkehrsfluss
auf der A12 und der A13 aufrechterhalten werden. Wenn wir könnten, würden wir sofort die Transit-Stopptaste
betätigen – weil uns das aber nicht möglich ist, legen wir ein Hauptaugenmerk darauf, die Verkehrs- und
Versorgungssicherheit entlang der Inntal- und Brennerautobahn aufrechtzuerhalten und die Sicherheit der Autobahnzu-
und Autobahnabfahrten an besonders risikoreichen Tagen bestmöglich zu gewährleisten“, verweist LH Günther
Platter auf die auch seitens des Bundes unterstützte Maßnahme. „Das ausgedehnte Wochenendfahrverbot
ist ein wichtiger Teilbereich unseres Maßnahmenbündels, um gerade an den Reisewochenenden den Schutz
für die Tiroler Bevölkerung bestmöglich zu gewährleisten“, sagt LHStvin Ingrid Felipe.
Bilanz zum ersten verlängerten Fahrverbotswochenende
Die seitens der ExpertInnen des Landes gezogene Bilanz des vergangenen Wochenendes zeigt, dass zahlreiche LenkerInnen
von Schwerfahrzeugen wegen Missachtung des Winterfahrverbotes beanstandet werden mussten. „Bei einer Anhaltung
dürfen die Lenkerinnen und Lenker ihre Fahrt nicht fortsetzen. Die entsprechenden Geldstrafen werden von der
Polizei, mit welcher wir in engem Kontakt stehen, eingehoben“, berichtet Bernhard Knapp, Leiter der Abteilung Verkehrsrecht
des Landes, dass die Polizei die Einhaltung des Fahrverbotes auch an den weiteren Samstagen bis zum 16. März
2019 rigoros überwacht. „Wir appellieren an die betroffenen Unternehmen, das Fahrverbot zu beachten und ab
den jeweiligen Samstagen ab 7 Uhr Früh keine Transitfahrten durchzuführen, die nicht in die Ausnahmenregelung
fallen.“ Diese betreffen den Ziel- und Quellverkehr in Tirol.
Beim verlängerten Wochenendfahrverbot, das von 7 bis 15 Uhr gilt, dürfen keine LKW über 7,5 Tonnen
entlang der A12 und A13 fahren – sofern das Fahrtziel in Deutschland oder Italien liegt bzw. wenn Fahrtziele über
Deutschland und Italien erreicht werden sollen. Anschließend beginnt das reguläre Wochenend-Fahrverbot.
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