Linz (lk) - Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer setzt sich dafür ein, dass Personen, die im Auftrag
der Kinder- und Jugendhilfe ein Kind oder einen Jugendlichen pflegen und erziehen, Pensionsversicherungszeiten
auch nach dem vollendeten vierten Lebensjahr des Kindes angerechnet bekommen. Diese Forderung wurde heute im Unterausschuss
Pflege von allen Landtagsparteien unterstützt.
„Pflegepersonen erbringen Tag für Tag eine gesellschafts- und sozialpolitisch wichtige Aufgabe. Die von ihnen
erbrachten Leistungen sind für das Zusammenleben im Allgemeinen und konkret für die betreuten Kinder
und Jugendlichen von enormer Bedeutung. Zudem ist die Betreuung durch Pflegepersonen weitaus kostengünstiger
als jene in Einrichtungen“, sagt Gersorfer.
Zumeist sind es die Pflegemütter, die ihre Berufstätigkeit zu Gunsten dieser verantwortungsvollen Aufgabe
zurückstellen. Das führt zum Problem der mangelnden sozialversicherungsrechtlichen (vor allem pensionsversicherungsrechtlichen)
Absicherung.
In Oberösterreich besteht für Pflegeeltern, die ein Kind oder einen Jugendlichen im Auftrag der Kinder-
und Jugendhilfe pflegen und erziehen, die Möglichkeit einer sozialversicherungsrechtlichen Absicherung im
Rahmen einer Beschäftigung bei plan B, dem Verein für Pflege- und Adoptiveltern in Oberösterreich.
Die Anstellung erfolgt knapp über der Geringfügigkeitsgrenze und wird von etwa drei Viertel der Pflegeltern
in Anspruch genommen. Das Modell trägt aufgrund der geringen Bemessungsgrundlage und der ausgedehnten Durchrechnungszeiträume
allerdings nicht zu einer gesicherten Alterspension bei.
Um die wichtige Tätigkeit der Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen im Auftrag der Kinder- und
Jugendhilfe zu attraktivieren, bedarf es einer besseren pensionsrechtlichen Absicherung. Sozial-Landesrätin
Birgit Gerstorfer fordert daher, die Zeiten der Pflege und Erziehung auch nach dem vollendeten vierten Lebensjahr
des Kindes als Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung anzuerkennen. Eine entsprechende Resolution an den
Bund wird in der nächsten Landtagssitzung verabschiedet.
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