Analyse der Steirischen Landeswarnzentrale nach Messung der Schneelasten
Graz (lk) - Die Landeswarnzentrale gibt bekannt: Gemäß ÖNORM B 1991-1-3 gibt es in Österreich
vier unterschiedliche Schneelastzonen, wobei innerhalb jeder einzelnen Zone je nach Seehöhe unterschiedliche
Höchstgrenzen für die Belastbarkeit des Dachstuhles festgelegt sind. Auf Grund der vorgenommenen Messungen
kann davon ausgegangen werden, dass derzeit in den von starken Niederschlägen betroffenen Gebieten der Steiermark
die jeweiligen Höchstgrenzen nirgends erreicht werden. Bei ordnungsgemäß errichteten Gebäuden
besteht daher derzeit keine Einsturzgefahr.
Allerdings erreichen die errechneten Schneelasten inklusive der Prognose bis Dienstag, 15.1.2019 in manchen Gemeinden
70 bis 80 Prozent der höchstzulässigen Werte. Es kann punktuell daher Sinn machen, präventiv Dächer
von ihren Lasten zu befreien. Unmittelbare Gefahr in Verzug im Sinne des Katastrophenschutzgesetzes besteht aber
nicht.
|