Ab 2020 muss Erneuerbaren Ausbau Gesetz Kontinuität schaffen und massiven Ausbau ermöglichen
Wien (pv-austria) - Mit großem Andrang startete am 9. Jänner die Tarifförderung für
PV-Anlagen (abgewickelt durch die OeMAG). Gefördert werden PV-Anlagen auf Gebäuden bis zu einer Größe
von 200 kWp mittels eines Einspeisetarifs von 7,67 Cent/kWh sowie eines einmaligen Investitionszuschuss von 250
Euro (max. 30 % der anrechenbaren Errichtungskosten). Seit einer kleinen aber weitreichenden Adaptierung des Fördersystems
2017 (Reihung der Anträge nach Eigenverbrauchsanteil) kann um rund 40 Prozent mehr PV-Leistung gefördert
werden. DI Vera Immitzer, Geschäftsführerin des Bundesverbands Photovoltaic Austria (PVA): "Das
Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG), das ab 2020 in Kraft treten soll, muss sowohl innovativ sein als auch einen massiven
Ausbau ermöglichen." Das dazu von Bundesministerin Elisabeth Köstinger Anfang Dezember 2018 präsentierte
Eckpunkte-Papier ist eine gute Arbeitsgrundlage für das EAG im Sinne einer 100% erneuerbaren Stromversorgung
bis 2030. Dazu wird die Photovoltaik etwa 15 GWp bereitstellen. Für die Realisierung dieses Ziels wird ein
äußerst ambitioniertes Maßnahmenbündel, bestehend aus finanziellen Förderanreizen und
optimalen Rahmenbedingungen gebraucht. "Der Erfolg des Gesetzes steht und fällt mit der weiteren konkreten
Ausformulierung der zu setzenden Maßnahmen", betont Immitzer.
Schaffung durchgreifender Rahmenbedingungen im EAG
Die effiziente Ausgestaltung des Fördersystems, je nach PV-Anlagengröße, bestehend aus Investzuschuss
für kleinere Anlagen, Wahlfreiheit zwischen Investzuschuss und Marktprämie für Anlagen bis 500 kWp
sowie darüber hinaus eine technologiespezifische Ausschreibung der Marktprämie, sind essentielle Punkte,
um den Photovoltaikausbau entsprechend voranzutreiben. Für alle Marktteilnehmer müssen wohlwollende Rahmenbedingungen
geschaffen werden, um die notwendigen Investitionen auszulösen. Dazu zählen besonders die Abschaffung
der Eigenverbrauchsabgabe, die Anlagenerweiterung ohne Förderverlust oder die Ermöglichung grundsätzlich
neuer Betriebskonzepte.
Zweite Förderrunde startet im März
Am 11. März startet die 2. Fördermöglichkeit 2019 mittels Investförderung für PV-Anlagen
und Stromspeicher (Abwicklung: OeMAG). Es stehen 9 Millionen Euro für die Förderung von PV-Anlagen und
weitere 6 Millionen Euro für die Förderung von Stromspeichern zur Verfügung. PV-Anlagen bis 500
kWp sowie Stromspeicher erhalten einen einmaligen Investitionszuschuss.
Investitionsförderung für Kleinanlagen wird im Frühjahr erwartet
Der PVA ist zuversichtlich, dass die für Private so wichtige Fördermöglichkeit des Klima- und
Energiefonds dieses Jahr wieder in voller Höhe zur Verfügung gestellt wird. Die beinahe Halbierung des
Förderbudgets sowie der verspätete Förderstart 2018 war ein harter Rückschlag für die
Branche, der sich nicht wiederholen darf. "Im Hinblick auf die Ziele der Regierung war die Kürzung der
Fördermittel für Private der absolut falsche Weg. Industrie und Gewerbe brauchen verlässliche Rahmenbedingungen
und einen wirtschaftlich planbaren Markt, um diesen sukzessiv bedienen zu können. Für Endkunden ist das
Zeichen der Kontinuität ein wichtiges Entscheidungskriterium um in eine PV-Anlage zu investieren. Dementsprechend
muss das EAG weg von punktuellen hin zu effizienten und planbaren Förderungen", so Immitzer. Der PVA
hofft weiterhin auf ein gute Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien. Immitzer ist zuversichtlich,
dass der bisherige und zukünftige intensive Austausch zu den Forderungen der Branche, Bestandteil des EAG
werden.
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