Eindämmung der Plastikverschmutzung ist ein wichtiger Schwerpunkt der Bundesregierung
2019.
Wien (bmnt) - Bundeskanzler Sebastian Kurz, Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger und Technologieminister
Norbert Hofer haben am 8. Jänner zum Plastikgipfel im Bundeskanzleramt geladen. Mit Stakeholdern aus
der Wirtschaft, Wissenschaft und NGOs wurde heute besprochen, wie das beschlossene Verbot von Plastiksackerln umgesetzt
wird. Ab 1. Jänner 2020 werden in Österreich, als drittes Land in der EU, Einweg-Plastiksackerl verboten.
„Der heutige Schulterschluss zeigt, dass wir einen echten Systemwechsel schaffen können. Damit vermeiden wir
im ersten Schritt 5.000 bis 7.000 Tonnen Plastikmüll pro Jahr“, erklärt Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth
Köstinger im Rahmen des Plastik-Gipfels.
Gesellschaftliches Statement für mehr Nachhaltigkeit
Die gesetzlichen Vorkehrungen für das Plastiksackerl-Verbot sollen im Laufe des ersten Halbjahres erarbeitet
werden. Damit kann das Gesetz schlussendlich im Herbst abgeschlossen werden und 2020 in Kraft treten. Durch das
Plastiksackerl-Verbot werden leichte und schwere Einweg-Kunststoff-Tragetaschen verboten, darunter fallen zum Beispeil
Obstsackerl. Mehrweg-Tragetaschen sind weiterhin erlaubt. Bei Müllsäcken oder Tiefkühlbeuteln kommt
es zu keinen Veränderungen. „Wir wollen nicht Einweg-Plastiksackerl durch andere Einweg-Sackerl ersetzen.
Mehrweg-Lösungen sollen forciert werden. Das ist ein starkes Zeichen, aktiv gegen die Wegwerf-Gesellschaft
aufzutreten und für mehr Nachhaltigkeit in unserer Gesellschaft“, zeigt sich Nachhaltigkeitsministerin Köstinger
erfreut über den Gipfel.
Plastik-Wattestäbchen, Strohhalme etc. sollen der Vergangenheit angehören
Neben dem Verbot von Plastiksackerl soll auch die Richtlinie zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte
auf die Umwelt, die unter der österreichischen Ratspräsidentschaft final verhandelt wurde, umgesetzt
werden. Die Richtlinie sieht unter anderem ein Verbot von Wattestäbchen, Besteck, Teller, Rührstäbchen,
Trinkhalmen sowie Luftballonstäben ganz oder teilweise aus Kunststoff ohne Ausnahmen ab 2021 und ein Verbot
von Lebensmittelverpackungen, Getränkebehältern und Getränkebechern aus Polystyrol ab 2021 vor.
Damit sollen die Kunststoff-Verpackungen um 20-25 Prozent bis 2025 reduziert werden. Das wären weitere 60.000
weniger Plastikmüll pro Jahr. „Mit der Umsetzung der Richtlinie und dem Plastiksackerl-Verbot tragen wir zu
einer sauberen Umwelt bei. Nur gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft, NGOs und den Konsumentinnen und Konsumenten
können wir unsere Ziele erreichten“, so Köstinger abschließend.
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