Was der harte Brexit im Bereich Luftfahrt, Verkehr und Telekommunikation für die Bürger
mit sich bringt
London/Brüssel/Wien (bmvit) - Nachdem sich das britische Unterhaus gestern gegen den EU-Brexit-Deal
ausgesprochen hat, werden nun viele Fragen hinsichtlich der Auswirkungen auf Österreich aufgeworfen. Das BMVIT
hat in den vergangenen Monaten unter Hochdruck gearbeitet, um für ein No-Deal-Szenario gewappnet zu sein.
Bundesminister Norbert Hofer dazu: "Das BMVIT hat hier großartiges geleistet, denn wir können mit
gutem Gewissen behaupten, dass wir gewappnet sind." Allerdings betont Hofer auch, dass es unbedingt notwendig
sein wird, zwischen UK und Österreich weiterhin eine gute Gesprächsbasis zu haben, um sowohl für
die Österreicherinnen und Österreicher wie auch für britische Staatsbürger keine zu großen
Nachteile entstehen zu lassen.
Was wird sich ändern
Luftverkehr
Es ist geplant eine EU-weite Regelung zur Aufrechterhaltung der Flugverbindungen zwischen der EU und UK einzuführen.
In jedem Fall wird auf österreichischer Ebene für eine weiterhin bestehende Konnektivität im Luftverkehr
Sorge getragen werden. Allerdings kann es dennoch zu Flugausfällen kommen, sodass Reisen nach UK ab dem 30.03.2019
mit Vorsicht zu planen sind. Darüber hinaus sollten Reisende bei Buchungen darauf achten, ob in den Vertragsbestimmungen
Klauseln enthalten sind, die einen Ausfall der Reise bei einem Austritt UKs ohne Abkommen vorsehen.
Bezüglich der Ansprüche von Passagieren bei Verspätung oder Absage eines Fluges ist nach derzeitigem
Stand mit keinen unmittelbaren Änderungen zu rechnen, da UK angekündigt hat alle Fluggastrechte auch
weiterhin zu gewährleisten. Alle Ansprüche bleiben jedenfalls wie bisher erhalten, wenn es um Flüge
einer europäischen Fluggesellschaft geht oder um Flüge aus der EU nach UK.
Straßenverkehr
Autofahrten in UK sind auch nach dem Austritt weiterhin möglich. Es ist laut Ankündigung des UK für
Besitzerinnen und Besitzer eines österreichischen Führerscheins auch nicht notwendig einen internationalen
Führerschein mitzuführen. Voraussichtlich wird allerdings das Mitführen der "Grünen Karte"
als Versicherungsnachweis verpflichtend sein.
Besitzerinnen und Besitzer eines britischen Führerscheines, die in Österreich wohnhaft sind, müssen
ihren Führerschein umschreiben lassen. Die neuerliche Ablegung der Fahrprüfung ist dabei nicht notwendig.
Für Besitzerinnen und Besitzer von Autos, die entsprechend einer Typengenehmigung in Verkehr gebracht wurden,
die von einer Behörde des UK ausgestellt wurde, ändert sich durch den Austritt nichts.
Telekommunikation
Ab dem 30.03.2019 werden Verbraucherinnen und Verbraucher aus der EU, die ihr Mobiltelefon im Vereinigten Königreich
nutzen (bzw. auch umgekehrt, britische Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU) nicht mehr berechtigt sein,
von der EU-"Roaming-Verordnung" zu profitieren. Der jeweilige Mobilfunkanbieter kann dann festlegen,
welche Tarife für seine Kundinnen und Kunden gelten, wenn sie das internationale Roaming im Vereinigten Königreich
nutzen. Die Mobilfunkanbieter sind verpflichtet, ihre Kunden über die Höhe der Roaminggebühren zu
informieren, allerdings wird empfohlen, vor Antritt einer Reise nach Großbritannien bei diesem Erkundigungen
einzuholen.
Mit dem Austritt fällt UK auch aus dem EU-Regelungsbereich für Beendigungsgebühren, welche sich
die Telekommunikationsbetreiber gegenseitig verrechnen. Dies könnte zu höheren Gesprächsgebühren
bei Telefonaten zwischen EU und UK führen.
Geistiges Eigentum
Gemeinschaftsmarken und -designs, sowie sonstige geistige Eigentumsrechte, die in der EU registriert sind, gelten
ab dem 30.03.2019 nur noch im Gebiet der verbleibenden 27 Mitgliedstaaten. Sollten Sie Inhaber eines derartigen
Schutzrechts sein mit geschäftlichen Interessen in Großbritannien und noch keinen entsprechenden Antrag
gestellt haben, wird dringend geraten dieses umgehend auch in Großbritannien eintragen zu lassen.
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