Die Staatssekretärin im Innenministerium, Karoline Edtstadler, präsentierte im Ministerrat
am 16. Jänner einen Aktionsplan mit sechs Maßnahmenbereichen.
Wien (bmi) - "Korruption stellt eine nachhaltige Gefahr für das Funktionieren eines jedes Rechtsstaates
dar und ist schädlich für das soziale Gefüge und das wirtschaftliche Wachstum eines Staates",
sagte Staatssekretärin Karoline Edtstadler am 16. Jänner im Rahmen des Ministerrats. "Die Bundesregierung
hat sich zum Ziel gesetzt, Korruption durch effiziente Maßnahmen vorzubeugen und zu bekämpfen. Bereits
im Vorjahr haben wir die Nationale Anti-Korruptions-Strategie beschlossen, die wir nun mit Leben füllen. Dazu
braucht es einen Schulterschluss aller Akteure aus Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft."
Der Aktionsplan zur Nationalen Anti-Korruptions-Strategie sei unter Einbindung aller Ressorts erarbeitet worden,
sagte die Staatssekretärin. "Sie ist für die Bundesverwaltung verpflichtend, für Behörden
auf Länder- und kommunaler Ebene sowie Organisationen und Unternehmen freiwillig, und soll alle zwei Jahre
aktualisiert und an Entwicklungen angepasst werden."
Sechs Maßnahmenbereiche
Der Aktionsplan definiert sechs Maßnahmenbereiche. Neben der Förderung von integrem Verhalten durch
Ansprechstellen in den Ressorts und der Entwicklung von umfassenden Compliance-Management-Systemen für die
öffentliche Verwaltung sollen auch strukturelle Korruptionsrisiken reduziert werden.
Wesentlicher Schwerpunkt ist auch der Ausbau der Maßnahmen zur Korruptionsprävention sowie die Sensibilisierung
der Öffentlichkeit und die Schulung von speziellen Zielgruppen wie beispielsweise Schülerinnen und Schüler.
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