EU-Kommission begrüßt Einigung
Brüssel (ec) - Verstöße gegen Vorschriften über die Finanzierung europäischer
politischer Parteien sollen künftig strenger geahndet werden können. Auf einen entsprechenden Vorschlag
der Kommission haben sich Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten am 16. Jänner geeinigt. Verstöße
gegen Datenschutzvorschriften, die darauf abzielen, das Ergebnis der Europawahlen zu beeinflussen, können
künftig mit Sanktionen belegt werden. Diese Sanktionen würden sich auf 5 Prozent des Jahresbudgets der
betreffenden europäischen politischen Partei oder Stiftung belaufen. Der Erste Kommissionspräsident Frans
Timmermans begrüßte die Entscheidung, da sie die Widerstandsfähigkeit der Demokratie in der EU
stärke.
Die Sanktionen gegen die Vorschriften zur Parteienfinanzierung werden von der Behörde für europäische
politische Parteien und europäische politische Stiftungen verhängt. Darüber hinaus würde jede
eines Verstoßes für schuldig befundene Partei oder Stiftung ihr Recht verlieren, für das Jahr,
in dem die Sanktion verhängt wurde, Mittel aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union zu beantragen.
Die Europawahlen im Mai 2019 werden in einem völlig anderen politischen und rechtlichen Umfeld stattfinden
als die von 2014. Alle an den Wahlen beteiligten Akteure, insbesondere die Behörden der Mitgliedstaaten und
die politischen Parteien, müssen eine besondere Verantwortung für den Schutz des demokratischen Prozesses
vor ausländischer Einflussnahme und illegaler Manipulation übernehmen. Die Kommission hat im September
2018 eine Reihe von Maßnahmen präsentiert, um potenzielle Gefahren für die Wahlen anzugehen und
damit die Widerstandsfähigkeit der demokratischen Systeme der Union zu stärken.
Die Einigung muss noch formal angekommen werden.
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