Kraker: Grundsätzliche Schwächen bei Umsetzung der wirkungsorientierten Steuerung
Wien (pk) - Das Thema Gleichstellung stand am 16. Jänner auf der Agenda des Rechnungshofausschusses.
Konkret wurde die Umsetzung der Gleichstellungsziele im Rahmen der Wirkungsorientierung im Bundeskanzleramt, dem
ehemaligen Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und dem Verkehrsministerium
überprüft. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker ortete grundsätzliche Schwächen bei der
wirkungsorientierten Steuerung und trat für aussagekräftige Kennzahlen ein ( III-51 d.B.). Eben diese
sind aufgrund der Datenlage problematisch. Laut Bundesministerin Elisabeth Köstinger sei die Erhebung der
Gender-Daten schwierig und mit hohen Kosten verbunden.
Kennzahlen müssen verbessert werden
Laut Rechnungshofbericht formulierte das Bundeskanzleramt im Zeitraum der Überprüfung drei verschiedene
Gleichstellungziele, deren Zielgruppe sich stets verkleinerte. 2013 wurde eine externe Wirkung für Bürgerinnen
und Bürger angestrebt. Das Ziel wurde gegen ein bundesinternes und schlussendlich ein BKA-internes Ziel ausgetauscht,
weshalb der Rechnungshof keine kontinuierliche Zielverfolgung feststellen konnte. Außerdem war der Adressatenkreis
zu klein, um Rückschlüsse auf die Zielerreichung ziehen zu können, so das Ergebnis des Prüfberichts.
Anders stand es um das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Das Verkehrsministerium
definierte ein extern wirkendes Gleichstellungsziel, das einen wesentlichen und budgetär relevanten Aufgabenbereich
umfasste. Durch die Kontinuität des Ziels war eine Messung der Zielerreichung möglich. Aus Sicht des
Rechnungshofs mangelte es jedoch an der Kennzahl, die für die Messung erforderlich ist, diese war dem Bericht
zufolge weder zur Ergebnis– noch zur Wirkungsmessung geeignet. Überdies war nicht dargestellt, mit welcher
Eigenleistung das Ministerium sein Ziel zu erreichen plante.
Das Gleichstellungsziel des ehemaligen Landwirtschaftsministeriums war so allgemein gehalten, dass nicht erkennbar
war, welche Bereiche der Lebensqualität im Sinne der Gleichstellung erhalten und verbessert werden sollten.
Auch hier war die Kennzahl, mit der dieses Ziel gemessen werden sollte, aus Sicht des Prüforgans ungeeignet,
da diese nicht den Aspekt der Lebensqualität selbst beleuchtete.
Generell empfahl der Rechnungshof daher das Ziel der tatsächlichen Gleichstellung in der Organisationsstrategie
der überprüften Ministerien stärker zu verankern. Außerdem sollte bei inhaltlichen Überschneidungen
zwischen den Ressorts eine Koordination stattfinden.
Die Ergebnisse des Berichts seien nicht schmeichelhaft, sagte NEOS-Sprecherin Irmgard Griss. Die Grundlagen für
eine Zielmessung würden fehlen und die wirkungsorientierte Steuerung sei noch nicht umgesetzt. Der Rechnungshofbericht
sei kein Lobeslied, stieß Karin Greiner von der SPÖ in das gleiche Horn. Besonders wichtig war ihr die
Verbesserung des Datenmaterials sowie der Kennzahlen. Diese stellt sich aber nicht so einfach dar. Laut Köstinger
ist die Erhebung schwierig und kostenintensiv. In manchen Bereichen sei eine Sammlung genderbezogener Daten nicht
möglich. Dort, wo es möglich ist, will Köstinger aber die Datengrundlage verbessern.
Drei Viertel der Rechnungshofempfehlungen befinden sich in Umsetzung bzw. sind bereits umgesetzt, unterstrich die
Bundesministerin. Im Umweltministerium gebe es eine Arbeitsgruppe zu Fragen der Gleichstellung, erfuhr Angela Fichtinger
(ÖVP) von Köstinger, diese habe 19 Mitglieder aus allen Hierarchieebenen.
Kraker: Ziele auf weitere Personengruppen ausdehnen
Der Rechnungshof interessierte sich besonders für die Ambitionen der Ministerien, zum Ziel der tatsächlichen
Gleichstellung von Frauen und Männern beizutragen sowie für die Erfüllung der qualitativen Anforderungen
an die Gleichstellungsangaben in den Jahren 2012 bis 2015. In manchen Bereichen sei es schwierig, geeignete Ziele
zu definieren, sagte Kraker, weshalb die Ziele auf andere Bereiche der Diversität ausgeweitet werden sollten.
Auch Köstinger zeigte sich dafür offen und wollte andere Bereiche berücksichtigen, beispielsweise
Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
Der Frauenförderplan werde alle zwei Jahre aktualisiert, 2019 sei es nun wieder so weit, sagte Köstinger
zu Hannes Amesbauer (FPÖ). Wichtig ist Köstinger die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Akzeptanz
der Väterkarenz sowie die Verbesserung des Wiedereinstiegs nach der Karenz.
Für den Gender-Pay-Gap zwischen Bäuerinnen und Bauern interessierte Wolfgang Zinggl (JETZT). Es bestehe
gleicher Zugang zu allen Förderungen, betonte Köstinger. Zu den genauen Einkommensunterschieden konnte
sie mangels vorliegender Daten keine Auskunft geben. Der Bericht des Rechnungshofs wurde einstimmig zur Kenntnis
genommen.
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