Grenzüberschreitende Luftraumsicherungsoperation
 DÄDALUS19 erfolgreich beendet

 

erstellt am
28. 01. 19
13:00 MEZ

Davos/Wien (bmlv) - Vom 21. bis einschließlich 25. Jänner sicherte das Bundesheer anlässlich des Weltwirtschaftsforums in Davos (Schweiz) verstärkt den österreichischen Luftraum. Dazu wurde ein Flugbeschränkungsgebiet über Teilen Vorarlbergs und Tirols errichtet. Während der Luftraumsicherungsoperation kam es zu einer Luftraumverletzung durch einen Hubschrauber. Der Pilot hatte das Flugbeschränkungsgebiet ignoriert, seine Identität wurde festgestellt. In Summe wurden 141 zivile Flugbewegungen in diesen Raum durchgeführt und überwacht. Davon 94 durch berechtigte Luftfahrzeuge, wie zum Beispiel Hubschrauber des Innenministeriums oder des ÖAMTC. Weiteren 47 Luftfahrzeugen wurde das Ein- und Durchfliegen des Luftraumes durch die nationale Luftraumüberwachungszentrale genehmigt.

Mehr als 1.100 Soldatinnen und Soldaten und 23 Luftfahrzeuge, 12 Flächenflugzeuge und 11 Hubschrauber sorgten für die Sicherheit der Veranstaltung. Zu den Aufgaben zählten unter anderem Patrouillenflüge zur Überwachung, Flüge zur Identifizierung von Luftraumverletzungen sowie Transportflüge.

Aufgrund der grenznahen geografischen Lage von Davos zu Österreich erging im Vorfeld seitens der Schweiz das politische Ersuchen, während der Dauer des Weltwirtschaftsforums den Luftraum seitens der Österreichischen Luftstreitkräfte abzusichern.

Ab 1. Februar 2019 tritt das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft bezüglich der Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft vollinhaltlich in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können „Cross-Border-Operations“ (Grenzüberschreitende Operationen) jederzeit in enger Koordination durch die nationalen Luftraumüberwachungszentralen unbürokratisch durchgeführt werden.

Durch dieses Verfahren wird wichtige Zeit zur Reaktion auf Gefahren aus der Luft gewonnen. Die Neutralität und Souveränität Österreichs sowie die Aufgabe des Bundesheeres zur Sicherstellung der Luftraumüberwachung bleiben davon unberührt. Aufgaben der militärischen Landesverteidigung sowie der Einsatz von Waffen im Gebiet des jeweils anderen Staates sind ausdrücklich verboten. Das Abkommen sieht nur die Zusammenarbeit im Rahmen des Luftpolizeidienstes vor.

 

 

 

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