Rainer Will: "Wir begrüßen die beiden Initiativen auf europäischer Ebene
für mehr Regeln auf eCommerce-Marktplätzen"
Wien (handelsverband) - Irreführenden Rankings und Rezensionen auf Online-Marktplätzen wie Amazon
soll durch die geplanten Änderungen der EU-Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken Einhalt geboten
werden. Ebenso sollen Verbraucher künftig beim Kauf auf einem Online-Marktplatz immer klar und verständlich
darüber informiert werden, welches Unternehmen das Produkt denn tatsächlich verkauft.
Auf europäischer Ebene wird zurzeit im Trilog (zwischen Europäischem Parlament, Rat und der EU Kommission)
auch das Pendant für B2B-Beziehungen – zwischen Plattformen und gewerblichen Nutzern – verhandelt, nämlich
der "Vorschlag für eine Verordnung zu Förderung von Fairness und Transparenz auf Plattformen".
Mit der Verordnung soll gegen bestimmte unfaire Praktiken von Online-Vermittlungsdiensten gegenüber kleinen
Unternehmen vorgegangen werden. "Vor allem KMU-Händler sollen dadurch vor der Macht großer Plattformen
wie Amazon geschützt und das bestehende Ungleichgewicht beseitigt werden", erklärt Rainer Will,
Geschäftsführer des Handelsverbandes.
Im Verordnungsvorschlag ist beispielsweise vorgesehen, dass in den Geschäftsbedingungen von Online-Vermittlungsdiensten
mögliche Gründe für die Entfernung oder Sperrung von der Plattform transparent im Voraus dargelegt
werden müssen. "Weiters ist eine Begründungspflicht für die Sperrung oder Löschung von
Händlern vorgesehen. Damit würde einer wesentlichen Forderung des Handelsverbandes nach mehr Transparenz
auf den Marktplatz-Plattformen nachgekommen werden", bestätigt Will.
Handelsverband für Klagerecht bei nationalen Gerichten
Einer vom Handelsverband monierten Geschäftsbedingung in Amazons Marktplatzvertrag droht möglicherweise
ebenfalls bald das Ende: Im derzeit gültigen Vertrag ist vorgesehen, dass jeder Marktplatzhändler Amazon
an seinen bereitgestellten "Materialien" – darunter fallen alle Technologien, Marken, Inhalte, erforderliche
Produktinformationen, Daten, uvm – ein unentgeltliches, unwiderrufliches, unbefristetes und weltweites Nutzungsrecht
einräumen muss. Im Mandat des Europäischen Parlaments ist nun eine zwingende ausdrückliche Zustimmung
des Marktplatzhändlers vor der Nutzung dieser Rechte des geistigen Eigentums vorgesehen.
Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen der Verordnung ist darüber hinaus geplant, Organisationen und Verbänden,
die ein berechtigtes Interesse an der Vertretung von Marktplatzhändlern haben, ein Klagerecht bei den nationalen
Gerichten einzuräumen. Der Handelsverband könnte sich dadurch weiterhin effektiv für ein "level
playing field" einsetzen.
"Eine Einigung im Trilog und damit der Abschluss des gesamten Gesetzgebungsverfahrens vor der EU-Wahl wäre
absolut wünschenswert und auf jeden Fall ein Meilenstein in Richtung FairCommerce für die heimischen
Händler", so Rainer Will abschließend.
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