Handelsverband befürwortet stärkere
 europaweite Regulierung von Online-Marktplätzen

 

erstellt am
28. 01. 19
13:00 MEZ

Rainer Will: "Wir begrüßen die beiden Initiativen auf europäischer Ebene für mehr Regeln auf eCommerce-Marktplätzen"
Wien (handelsverband) - Irreführenden Rankings und Rezensionen auf Online-Marktplätzen wie Amazon soll durch die geplanten Änderungen der EU-Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken Einhalt geboten werden. Ebenso sollen Verbraucher künftig beim Kauf auf einem Online-Marktplatz immer klar und verständlich darüber informiert werden, welches Unternehmen das Produkt denn tatsächlich verkauft.

Auf europäischer Ebene wird zurzeit im Trilog (zwischen Europäischem Parlament, Rat und der EU Kommission) auch das Pendant für B2B-Beziehungen – zwischen Plattformen und gewerblichen Nutzern – verhandelt, nämlich der "Vorschlag für eine Verordnung zu Förderung von Fairness und Transparenz auf Plattformen". Mit der Verordnung soll gegen bestimmte unfaire Praktiken von Online-Vermittlungsdiensten gegenüber kleinen Unternehmen vorgegangen werden. "Vor allem KMU-Händler sollen dadurch vor der Macht großer Plattformen wie Amazon geschützt und das bestehende Ungleichgewicht beseitigt werden", erklärt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes.

Im Verordnungsvorschlag ist beispielsweise vorgesehen, dass in den Geschäftsbedingungen von Online-Vermittlungsdiensten mögliche Gründe für die Entfernung oder Sperrung von der Plattform transparent im Voraus dargelegt werden müssen. "Weiters ist eine Begründungspflicht für die Sperrung oder Löschung von Händlern vorgesehen. Damit würde einer wesentlichen Forderung des Handelsverbandes nach mehr Transparenz auf den Marktplatz-Plattformen nachgekommen werden", bestätigt Will.
Handelsverband für Klagerecht bei nationalen Gerichten

Einer vom Handelsverband monierten Geschäftsbedingung in Amazons Marktplatzvertrag droht möglicherweise ebenfalls bald das Ende: Im derzeit gültigen Vertrag ist vorgesehen, dass jeder Marktplatzhändler Amazon an seinen bereitgestellten "Materialien" – darunter fallen alle Technologien, Marken, Inhalte, erforderliche Produktinformationen, Daten, uvm – ein unentgeltliches, unwiderrufliches, unbefristetes und weltweites Nutzungsrecht einräumen muss. Im Mandat des Europäischen Parlaments ist nun eine zwingende ausdrückliche Zustimmung des Marktplatzhändlers vor der Nutzung dieser Rechte des geistigen Eigentums vorgesehen.

Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen der Verordnung ist darüber hinaus geplant, Organisationen und Verbänden, die ein berechtigtes Interesse an der Vertretung von Marktplatzhändlern haben, ein Klagerecht bei den nationalen Gerichten einzuräumen. Der Handelsverband könnte sich dadurch weiterhin effektiv für ein "level playing field" einsetzen.

"Eine Einigung im Trilog und damit der Abschluss des gesamten Gesetzgebungsverfahrens vor der EU-Wahl wäre absolut wünschenswert und auf jeden Fall ein Meilenstein in Richtung FairCommerce für die heimischen Händler", so Rainer Will abschließend.

 

 

 

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