Einrichtung der Landesverwaltungsgerichte gilt als „Jahrhundertreform“ – Bürger erhielten
Rechtsschutz gegen öffentliche Entscheidungen – LH Peter Kaiser stellt klar: Politik muss Recht akzeptieren
Klagenfurt (lpd) - Seit 1. Jänner 2014 sind in Österreich flächendeckend die Landesverwaltungsgerichte
zuständig, sich mit öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zu befassen und Entscheidungen herbeizuführen.
Für jedes Bundesland wurde ein Landesverwaltungsgericht eingerichtet, das die damaligen Unabhängigen
Verwaltungssenate in den Ländern ablöste. Diese Reform wurde am 25. Jänner auch vom Kärntner
Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts, Armin Ragoßnig, bei der Feier zum fünfjährigen
Jubiläum im Beisein von Landeshauptmann Peter Kaiser im Landesarchiv als „Jahrhundertreform“ bezeichnet, denn
mit der Errichtung der Landesverwaltungsgerichte erhielten die Länder erstmals Kompetenz im Justizbereich.
Denn das Rechtsmittelsystem, das vor fünf Jahren eingeführt worden ist, ist einfacher und übersichtlicher,
entspricht voll und ganz dem Föderalismus und der Europäischen Menschenrechtskonvention ebenso wie der
Grundrechtecharta der EU. Damit ist der Rechtsschutz auch näher an die Bürger herangerückt und für
sie schneller und leichter erreichbar. Zuvor gab es ein System mit über 100 verschiedenen Berufungsbehörden.
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Landeshauptmann Peter Kaiser nahm Bezug auf die Reform, die vor fünf Jahren die Errichtung der Verwaltungsgerichte
in den Ländern ermöglichte. „Veränderungen in Institutionen sind ein Zeichen für Dynamik und
die gesellschaftliche Entwicklung. Mit der Novelle wurde die Gerichtsbarkeit erstmals auch auf Länderebene
möglich. Diese Reform hat den Föderalismus gestärkt“, so Kaiser, der dem Kärntner Präsidenten
Ragoßnig und seinem Team für die Leistungen in den letzten fünf Jahren dankte.
Der Landeshauptmann nahm auch ganz klar Bezug zur derzeitigen Diskussion um Rechtsstaat und Politik. „Im Sinne
dessen, dass das Recht eine klare Aufgabenstellung in der Gesellschaft hat und im Sinne der Gegenwart und Zukunft
halte ich klar fest: Die Politik muss Recht akzeptieren!,“ betonte Kaiser.
Kärntens Bürgerinnen und Bürger können nun seit fünf Jahren alle ihre Verwaltungsrechtssachen
in einer öffentlichen mündlichen Verhandlung vortragen, Beschwerden gegen Bescheide von Verwaltungsbehörden
vorbringen und von einem unabhängigen und unparteilichen Richter beurteilen lassen, was den Rechtsschutz wesentlich
verbessert hat. Sie müssen sich nicht mehr wie bis 2014 an den Verwaltungsgerichtshof in Wien wenden, sondern
können in fast allen Sachen das Verwaltungsgericht in ihrem Bundesland anrufen.„Die Einrichtung der Verwaltungsgerichte
erfolgte sehr rasch und ohne große Vorlaufzeit. Seit dem dem 1. Jänner 2014 wurden insgesamt 5.153 Verfahren
in 5.742 Stunden abgewickelt“, bilanzierte Ragoßnig.
Das Landesverwaltungsgericht ist zuständig für alle Landesrechtssachen (wie Naturschutz,- Jagd-, Baurecht,
Landesvergaben, Gemeindeangelegenheiten) sowie für Bundessachen, die vom Landeshauptmann oder Bezirksverwaltungsbehörden
(wie Gewerbeordnung, Wasserrecht, Abfallwirtschaftsgesetz) behandelt werden. Dazu kommen alle Verwaltungsstrafsachen.
Der Präsident des Verwaltungsgerichtshof, Univ. Prof. Rudolf Thienel fand seinen Weg zur Fünfjahresfeier
ins Landesarchiv, ebenso wie Univ. Prof. Gerhard Baumgartner, der den Festvortrag hielt. Weiters am Festakt teilgenommen
haben Landtagspräsident Reinhart Rohr, Klubobmann Gernot Darmann, die Landtagsabgeordneten Andreas Scherwitzl
und Silvia Häusl-Benz, die Landespolizeidirektorin Michaela Kohlweiß, Bezirkshauptleute Gerhard Klösch,
Johannes Leitner, Heinz Pansi und Georg Fejan sowie Landesamtsdirektor Dieter Platzer und sein Stellvertreter Markus
Matschek.
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