Grenzüberschreitende Sicherung des Luftraums durch Österreich und die Schweiz
Bern/Wien (bmlv) - Ab 1. Februar 2019 tritt das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen
Eidgenossenschaft bezüglich der Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums
gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft vollinhaltlich in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können
„Cross-Border-Operations“ (Grenzüberschreitende Operationen) jederzeit in enger Koordination durch die nationalen
Luftraumüberwachungszentralen unbürokratisch durchgeführt werden.
„Durch dieses Abkommen können beide Staaten die Aufgabe der Luftraumüberwachung effizienter und ressourcenschonender
erfüllen und erhöhen vor allem durch eine noch raschere Reaktionsfähigkeit die Sicherheit der Bevölkerung
vor Gefahren aus der Luft“, so Verteidigungsminister Mario Kunasek.
Der ab 1. Februar 2019 gültige neue Vertrag erlaubt, dass ein auf Österreich zufliegendes verdächtiges
Luftfahrzeug bereits in der Schweiz von österreichischen Luftraumüberwachungsflugzeugen „abgefangen“,
identifiziert und begleitet werden kann. Umgekehrt gelten für die Schweizer Luftwaffe dieselben Rechte. Das
bisherige Abkommen beschränkte sich auf den Austausch von Informationen und Daten.
Durch dieses Verfahren wird wichtige Zeit zur Reaktion auf Gefahren aus der Luft gewonnen. Die Neutralität
und Souveränität Österreichs sowie die Aufgabe des Bundesheeres zur Sicherstellung der Luftraumüberwachung
bleiben davon unberührt. Aufgaben der militärischen Landesverteidigung sowie der Einsatz von Waffen im
Gebiet des jeweils anderen Staates sind ausdrücklich verboten. Das Abkommen sieht nur die Zusammenarbeit im
Rahmen des Luftpolizeidienstes vor.
Als Übung auf die ab Februar vertiefende Zusammenarbeit wird im Rahmen der gerade laufenden Luftraumsicherungsoperation
DÄDALUS 19 am Freitag, den 25. Jänner, ein grenzüberschreitender Flug von zwei Schweizer Jets in
den Vorarlberger Luftraum erfolgen.
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