Graz (stgkk) - Steiermärkische Gebietskrankenkasse und Ärztekammer haben ein in Österreich bisher
einzigartiges Konzept entwickelt, um die medizinische Versorgung zu sichern. Ärztinnen und Ärzte, die
eine schwer zu besetzende Kassenstelle übernehmen, erhalten eine attraktive Starthilfe: 70.000 Euro für
eine Einzelpraxis und sogar 105.000 Euro für eine Gruppenpraxis – insgesamt nimmt die steirische GKK für
die Stärkung der ärztlichen Versorgung 3,85 Millionen Euro in die Hand.
STGKK-Obmann Josef Harb: „Wir wissen, dass es immer schwieriger wird, Ärztinnen und Ärzte für die
Arbeit in ländlichen oder strukturschwachen Regionen zu begeistern. Unser gemeinsam mit der Ärztekammer
erarbeitetes Paket sieht erstmals attraktive finanzielle Anreize für interessierte Ärztinnen und Ärzte
vor, eine Kassenstelle zu übernehmen. Eine Maßnahme in dieser Größenordnung hat es in Österreich
bislang noch nicht gegeben.“
Der steirische Ärztekammerpräsident Herwig Lindner: „Vor allem junge Ärztinnen und Ärzte brauchen
Impulse, um sich für Kassenpraxen zu bewerben. Diese Starthilfe ist ein wichtiger Beitrag, um die Bereitschaft
der Ärztinnen und Ärzte, in die Kassenpraxis zu gehen, zu erhöhen.“
Andrea Hirschenberger, Generaldirektorin der STGKK, erläutert die Details: „Die STGKK investiert in den kommenden
zweieinhalb Jahren insgesamt 3,85 Millionen Euro in diese Startförderungen. In einer ersten Phase werden 16
Planstellen ausgeschrieben, die bislang trotz intensiver Bemühungen nicht zu besetzen waren.“ Das betrifft
die Planstellen für Allgemeinmedizin in Dechantskirchen, Grafendorf, Fohnsdorf, Friedberg, Knittelfeld, Langenwang,
Leutschach, Trofaiach und Voitsberg, die Planstellen für Kinder- und Jugendheilkunde in Bruck, Deutschlandsberg
und Leoben sowie die Gynäkologie-Planstellen in Judenburg, Leibnitz, Murau und Zeltweg. Hirschenberger: „Die
Höhe der Förderung beläuft sich auf 70.000 Euro für Einzelordinationen und Jobsharing-Gruppenpraxen,
35.000 Euro für eine Übergabepraxis und 105.000 Euro für eine neu gegründete Gruppenpraxis.“
Der Obmann der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Ärztekammer-Vizepräsident Norbert Meindl:
„Diese Startprämie ergänzt das Maßnahmenpaket, das wir bereits entwickelt haben, um die Attraktivität
von kassenärztlichen Stellen zu erhöhen. Da ist einmal die Verbesserung des Kassenvertrages vor allem
in den sensiblen Bereichen Allgemeinmedizin. Kinder- und Jugendheilkunde sowie Gynäkologie. Da ist die Möglichkeit,
Kassenstellen zu teilen, das sogenannte Jobsharing. Und da ist die Freiwilligkeit bei Bereitschaftsdiensten, die
es ab April geben wird.“
Ähnliche Starthilfe-Modelle wie jetzt in der Steiermark haben sich in einigen deutschen Bundesländern,
wie etwa in Bayern, bereits bewährt. Die steirische Prämie ist aber sogar höher als die bayrische.
Um rasch handeln zu können, wird von der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse und der Ärztekammer
Steiermark eine sechsköpfige Kommission eingerichtet. Sie wird in Zukunft bei Vorliegen entsprechender Gründe
auch bereits ab der erstmaligen Ausschreibung die Starthilfe zusprechen können.
Die Startprämie in voller Höhe ist an die Bereitschaft geknüpft, die Praxis mindestens fünf
Jahre zu führen. Der Betrag kann für die Praxisräume, die medizinische Einrichtung oder auch die
Ausbildung von Ordinationsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern verwendet werden.
Das Projekt startet, die Zustimmung des Ministeriums vorausgesetzt, im März 2019 und läuft vorerst bis
2021.
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