3,85 Millionen Euro Starthilfe für schwer
 besetzbare Kassenpraxen in der Steiermark

 

erstellt am
24. 01. 19
13:00 MEZ

Graz (stgkk) - Steiermärkische Gebietskrankenkasse und Ärztekammer haben ein in Österreich bisher einzigartiges Konzept entwickelt, um die medizinische Versorgung zu sichern. Ärztinnen und Ärzte, die eine schwer zu besetzende Kassenstelle übernehmen, erhalten eine attraktive Starthilfe: 70.000 Euro für eine Einzelpraxis und sogar 105.000 Euro für eine Gruppenpraxis – insgesamt nimmt die steirische GKK für die Stärkung der ärztlichen Versorgung 3,85 Millionen Euro in die Hand.

STGKK-Obmann Josef Harb: „Wir wissen, dass es immer schwieriger wird, Ärztinnen und Ärzte für die Arbeit in ländlichen oder strukturschwachen Regionen zu begeistern. Unser gemeinsam mit der Ärztekammer erarbeitetes Paket sieht erstmals attraktive finanzielle Anreize für interessierte Ärztinnen und Ärzte vor, eine Kassenstelle zu übernehmen. Eine Maßnahme in dieser Größenordnung hat es in Österreich bislang noch nicht gegeben.“

Der steirische Ärztekammerpräsident Herwig Lindner: „Vor allem junge Ärztinnen und Ärzte brauchen Impulse, um sich für Kassenpraxen zu bewerben. Diese Starthilfe ist ein wichtiger Beitrag, um die Bereitschaft der Ärztinnen und Ärzte, in die Kassenpraxis zu gehen, zu erhöhen.“

Andrea Hirschenberger, Generaldirektorin der STGKK, erläutert die Details: „Die STGKK investiert in den kommenden zweieinhalb Jahren insgesamt 3,85 Millionen Euro in diese Startförderungen. In einer ersten Phase werden 16 Planstellen ausgeschrieben, die bislang trotz intensiver Bemühungen nicht zu besetzen waren.“ Das betrifft die Planstellen für Allgemeinmedizin in Dechantskirchen, Grafendorf, Fohnsdorf, Friedberg, Knittelfeld, Langenwang, Leutschach, Trofaiach und Voitsberg, die Planstellen für Kinder- und Jugendheilkunde in Bruck, Deutschlandsberg und Leoben sowie die Gynäkologie-Planstellen in Judenburg, Leibnitz, Murau und Zeltweg. Hirschenberger: „Die Höhe der Förderung beläuft sich auf 70.000 Euro für Einzelordinationen und Jobsharing-Gruppenpraxen, 35.000 Euro für eine Übergabepraxis und 105.000 Euro für eine neu gegründete Gruppenpraxis.“

Der Obmann der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Ärztekammer-Vizepräsident Norbert Meindl: „Diese Startprämie ergänzt das Maßnahmenpaket, das wir bereits entwickelt haben, um die Attraktivität von kassenärztlichen Stellen zu erhöhen. Da ist einmal die Verbesserung des Kassenvertrages vor allem in den sensiblen Bereichen Allgemeinmedizin. Kinder- und Jugendheilkunde sowie Gynäkologie. Da ist die Möglichkeit, Kassenstellen zu teilen, das sogenannte Jobsharing. Und da ist die Freiwilligkeit bei Bereitschaftsdiensten, die es ab April geben wird.“

Ähnliche Starthilfe-Modelle wie jetzt in der Steiermark haben sich in einigen deutschen Bundesländern, wie etwa in Bayern, bereits bewährt. Die steirische Prämie ist aber sogar höher als die bayrische.

Um rasch handeln zu können, wird von der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse und der Ärztekammer Steiermark eine sechsköpfige Kommission eingerichtet. Sie wird in Zukunft bei Vorliegen entsprechender Gründe auch bereits ab der erstmaligen Ausschreibung die Starthilfe zusprechen können.

Die Startprämie in voller Höhe ist an die Bereitschaft geknüpft, die Praxis mindestens fünf Jahre zu führen. Der Betrag kann für die Praxisräume, die medizinische Einrichtung oder auch die Ausbildung von Ordinationsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern verwendet werden.

Das Projekt startet, die Zustimmung des Ministeriums vorausgesetzt, im März 2019 und läuft vorerst bis 2021.

 

 

 

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