Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 – Vorläufig 18 Mandate zu vergeben
Brüssel/Wien (bmi) - "Die Österreicherinnen und Österreicher werden am 26. Mai 2019
zu den Wahlurnen schreiten und ihre Vertreterinnen und Vertreter für das Europäische Parlament wählen",
sagte Innenminister Herbert Kickl am 23. Jänner im Rahmen des Ministerrates, der den Termin für die Wahl
des Europaparlaments beschloss. Österreich entsendet zurzeit 18 Mandatarinnen und Mandatare ins Europäische
Parlament (5 ÖVP, 5 SPÖ, 4 FPÖ, 3 Grüne, 1 NEOS), insgesamt gibt es 751 Abgeordnete.
Die Funktionsperiode des Europäischen Parlaments dauert fünf Jahre; die Periode ist nicht verkürzbar.
Die vergangene Europawahl fand 2014 statt. Für die Europawahl ist in der Europäischen Union ein Zeitraum
von Donnerstag bis Sonntagabend vorgesehen, da in den einzelnen Mitgliedstaaten traditionell an unterschiedlichen
Tagen gewählt wird. Die einzelnen Mitgliedstaaten können den Wahltag bzw. die Wahltage selbst bestimmen.
"In Österreich ist der Wahltag laut Gesetz immer ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag, daher diesmal
der 26. Mai 2019", sagte Kickl.
Aktives und passives Wahlrecht
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag 16
Jahre alt werden, ebenso alle Unionsbürgerinnen und -bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich, die
formell erklärt haben, die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen zu
wollen.
Um bei der Europawahl gewählt werden zu können ("passives Wahlrecht"), müssen Bewerberinnen
und Bewerber bei der Europawahl aktiv wahlberechtigt sein und darüber hinaus spätestens am Tag der Wahl
das 18. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem darf kein Ausschluss von der Wählbarkeit gegeben sein.
Rechtsgrundlagen für die Europawahl sind auf EU-Ebene der sogenannte "Direktwahlakt" sowie die Richtlinie
93/109/EG. In Österreich wird die Europawahl primär auf Grundlage zweier Bundesgesetze – der Europawahlordnung
und des Europa-Wählerevidenzgesetzes – vollzogen.
d'Hondtsche Verfahren
Die Europawahl wird in Österreich nach der Verhältniswahl durchgeführt, d.h. die zu vergebenden
Mandate werden mittels des d'Hondtschen Verfahrens ermittelt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit
der Vergabe von Vorzugsstimmen – für die Vorreihung sind Vorzugsstimmen im Ausmaß von fünf Prozent
der auf die Parteiliste entfallenen gültigen Stimmen erforderlich.
Ein gültiger Wahlvorschlag einer antretenden Partei bedarf der Unterschrift von mindestens drei Abgeordneten
zum Nationalrat oder der Unterschrift von einem österreichischen Mitglied des Europäischen Parlaments
oder von 2.600 Unterstützungserklärungen.
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