Erste Patienten können digitales Rezept in anderem EU-Staat einlösen
Brüssel (europarl) - Zum ersten Mal in der Geschichte der EU können Patienten digitale Rezepte
aus ihrem Heimatland in einem anderen EU-Staat einlösen: Finnische Patienten erhalten ab sofort in Apotheken
in Estland Arzneimittel, die ihnen ihr Arzt in Finnland elektronisch verschrieben hat. „Wir müssen es den
Menschen so einfach wie möglich machen, eine Behandlung oder Arzneimittel zu erhalten, wenn sie sich im EU-Ausland
aufhalten“, sagte Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt, am 21. Jänner
in Brüssel. Er hoffe, dass andere Länder dem Beispiel Finnlands und Estlands bald folgen.
Neu an dieser Initiative ist, dass die teilnehmenden Apotheken im Aufenthaltsland die elektronischen Verschreibungen
über die neue digitale eHealth-Dienste-Infrastruktur einsehen können und die Patienten keine schriftliche
Verschreibung vorlegen müssen. Das gilt für alle elektronischen Verschreibungen aus Finnland und für
die estnischen Apotheken, die die Vereinbarung unterzeichnet haben. Die Initiative ist Teil der EU-Strategie für
digitale Gesundheitsversorgung und Pflege, die die aufgeklärte Mitwirkung der Patienten verbessern will, indem
die Patienten Zugang zu ihren Gesundheitsdaten erhalten und die Kontinuität der Versorgung gewährleistet
wird.
Vytenis Andriukaitis, EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, ergänzte: „Der Austausch
von elektronischen Verschreibungen und Patientenkurzakten ist von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit
der Patienten, da Ärzte so die Krankengeschichte ausländischer Patienten besser verstehen können
und das Risiko einer falschen Medikation und die Kosten für doppelte Untersuchungen verringert werden können.
Die Kommission wird den Ausbau dieses Austauschs in der EU weiter unterstützen.“
Im Jahr 2011 wurde die Richtlinie 2011/24/EG angenommen, die die Kontinuität der Behandlung der europäischen
Bürgerinnen und Bürger über die Grenzen hinweg sicherstellt. Die Richtlinie räumt den Mitgliedstaaten
die Möglichkeit ein, Gesundheitsdaten sicher, effizient und interoperabel auszutauschen. Die folgenden grenzüberschreitenden
Gesundheitsdienstleistungen werden nun schrittweise in allen EU-Mitgliedstaaten eingeführt:
1. Die elektronische Verschreibung und elektronische Verabreichung ermöglichen es allen EU-Bürgerinnen
und -Bürgern, ihre Arzneimittel in einer Apotheke in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu erhalten, da ihre Verschreibungen
elektronisch aus ihrem Wohnsitzland in ihr Reiseland übertragen werden. Das Wohnsitzland wird dann darüber
informiert, dass das Arzneimittel im besuchten Land abgeholt wurde;
2. Patientenkurzakten liefern Hintergrundinformationen über wichtige Gesundheitsaspekte wie Allergien, derzeitige
Medikation, Vorerkrankungen, Operationen usw. und werden bei medizinischen Notfällen im Ausland digital zur
Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um eine Zusammenfassung einer umfassenderen europäischen Patientenakte.
Im Hinblick darauf wird die Kommission in Kürze eine Empfehlung zum Format für den Austausch der europäischen
elektronischen Patientenakte vorlegen.
Die Datenschutzvorschriften werden strikt befolgt und die Patienten müssen ihre Einwilligung erteilen, bevor
diese Dienste genutzt werden können.
Beide Dienste wurden durch die von der Fazilität „Connecting Europe“ der Europäischen Kommission finanzierte
digitale eHealth-Diensteinfrastruktur ermöglicht, die die nationalen eHealth-Dienste verbindet und über
die Gesundheitsdaten ausgetauscht werden können.
Nächste Schritte
22 Mitgliedstaaten sind an der digitalen eHealth-Diensteinfrastruktur beteiligt und werden voraussichtlich ab Ende
2021 elektronische Verschreibungen und Patientenkurzakten austauschen. Zehn Mitgliedstaaten (Finnland, Estland,
Tschechien, Luxemburg, Portugal, Kroatien, Malta, Zypern, Griechenland und Belgien) beginnen möglicherweise
bereits Ende 2019 mit diesem Austausch.
Das eHealth-Netz (das Netz der eHealth-Behörden in der EU) hat vor Kurzem grünes Licht für den Austausch
elektronischer Verschreibungenzwischen Finnland und Estland und den Austausch von Patientenkurzakten zwischen Tschechien
und Luxemburg gegeben.
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