Krank auf Reisen in der EU

 

erstellt am
22. 01. 19
13:00 MEZ

Erste Patienten können digitales Rezept in anderem EU-Staat einlösen
Brüssel (europarl) - Zum ersten Mal in der Geschichte der EU können Patienten digitale Rezepte aus ihrem Heimatland in einem anderen EU-Staat einlösen: Finnische Patienten erhalten ab sofort in Apotheken in Estland Arzneimittel, die ihnen ihr Arzt in Finnland elektronisch verschrieben hat. „Wir müssen es den Menschen so einfach wie möglich machen, eine Behandlung oder Arzneimittel zu erhalten, wenn sie sich im EU-Ausland aufhalten“, sagte Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt, am 21. Jänner in Brüssel. Er hoffe, dass andere Länder dem Beispiel Finnlands und Estlands bald folgen.

Neu an dieser Initiative ist, dass die teilnehmenden Apotheken im Aufenthaltsland die elektronischen Verschreibungen über die neue digitale eHealth-Dienste-Infrastruktur einsehen können und die Patienten keine schriftliche Verschreibung vorlegen müssen. Das gilt für alle elektronischen Verschreibungen aus Finnland und für die estnischen Apotheken, die die Vereinbarung unterzeichnet haben. Die Initiative ist Teil der EU-Strategie für digitale Gesundheitsversorgung und Pflege, die die aufgeklärte Mitwirkung der Patienten verbessern will, indem die Patienten Zugang zu ihren Gesundheitsdaten erhalten und die Kontinuität der Versorgung gewährleistet wird.

Vytenis Andriukaitis, EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, ergänzte: „Der Austausch von elektronischen Verschreibungen und Patientenkurzakten ist von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit der Patienten, da Ärzte so die Krankengeschichte ausländischer Patienten besser verstehen können und das Risiko einer falschen Medikation und die Kosten für doppelte Untersuchungen verringert werden können. Die Kommission wird den Ausbau dieses Austauschs in der EU weiter unterstützen.“

Im Jahr 2011 wurde die Richtlinie 2011/24/EG angenommen, die die Kontinuität der Behandlung der europäischen Bürgerinnen und Bürger über die Grenzen hinweg sicherstellt. Die Richtlinie räumt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, Gesundheitsdaten sicher, effizient und interoperabel auszutauschen. Die folgenden grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen werden nun schrittweise in allen EU-Mitgliedstaaten eingeführt:

1. Die elektronische Verschreibung und elektronische Verabreichung ermöglichen es allen EU-Bürgerinnen und -Bürgern, ihre Arzneimittel in einer Apotheke in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu erhalten, da ihre Verschreibungen elektronisch aus ihrem Wohnsitzland in ihr Reiseland übertragen werden. Das Wohnsitzland wird dann darüber informiert, dass das Arzneimittel im besuchten Land abgeholt wurde;

2. Patientenkurzakten liefern Hintergrundinformationen über wichtige Gesundheitsaspekte wie Allergien, derzeitige Medikation, Vorerkrankungen, Operationen usw. und werden bei medizinischen Notfällen im Ausland digital zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um eine Zusammenfassung einer umfassenderen europäischen Patientenakte. Im Hinblick darauf wird die Kommission in Kürze eine Empfehlung zum Format für den Austausch der europäischen elektronischen Patientenakte vorlegen.

Die Datenschutzvorschriften werden strikt befolgt und die Patienten müssen ihre Einwilligung erteilen, bevor diese Dienste genutzt werden können.

Beide Dienste wurden durch die von der Fazilität „Connecting Europe“ der Europäischen Kommission finanzierte digitale eHealth-Diensteinfrastruktur ermöglicht, die die nationalen eHealth-Dienste verbindet und über die Gesundheitsdaten ausgetauscht werden können.

Nächste Schritte
22 Mitgliedstaaten sind an der digitalen eHealth-Diensteinfrastruktur beteiligt und werden voraussichtlich ab Ende 2021 elektronische Verschreibungen und Patientenkurzakten austauschen. Zehn Mitgliedstaaten (Finnland, Estland, Tschechien, Luxemburg, Portugal, Kroatien, Malta, Zypern, Griechenland und Belgien) beginnen möglicherweise bereits Ende 2019 mit diesem Austausch.

Das eHealth-Netz (das Netz der eHealth-Behörden in der EU) hat vor Kurzem grünes Licht für den Austausch elektronischer Verschreibungenzwischen Finnland und Estland und den Austausch von Patientenkurzakten zwischen Tschechien und Luxemburg gegeben.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.europarl.europa.eu/portal/de

 

 

 

 

 

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