Schramböck: Standortbeirat bündelt Expertise
 und leistet Beitrag für raschere Verfahren

 

erstellt am
04. 02. 19
13:00 MEZ

Formale Voraussetzungen für Standortentwicklungsgesetz finalisiert - Ulrike Baumgartner-Gabitzer übernimmt Vorsitz - Raschere Verfahren als Ziel
Wien (bmdw) - Nach dem Beschluss des Bundesrats erfolgt mit der Konstituierung des Standortbeirates der letzte notwendige Umsetzungsschritt seitens des Wirtschaftsministeriums. Das Gesetz sieht die Schaffung eines Expertengremiums für Standortfragen vor, das vor allem Einschätzungen über das öffentliche Interesse der eingereichten Projekte abgibt. Darüber hinaus soll der Standortentwicklungsbeirat mit seinen Experten als Gremium zum Meinungsaustausch zu standortrelevanten Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung dienen. „Wir bündeln in diesem Gremium die notwendige Expertise, die es für die Beurteilung komplexer und strategisch relevanter Projekte braucht. Jede dieser Personen verfügt über langjährige Erfahrung, um eine ordentliche Abwägung zwischen dem wirtschaftlichen und öffentlichen Interesse vorzunehmen. Unser Ziel sind schnellere Genehmigungsverfahren für die Projektwerber und die betroffenen Interessensgruppen, die Vorabauswahl und Aufbereitung der Unterlagen durch den Beirat sind dabei für die Politik eine wichtige Entscheidungsgrundlage.“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.

Gerade der jeweiligen Empfehlung zu einzelnen standortrelevanten Vorhaben wird bei der Erstellung der beschlussreifen Unterlagen durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Bedeutung zukommen. Diese bilden die Grundlage für die Entscheidung der Bundesregierung. Der Standortentwicklungsbeirat hat nach Vorlage der notwendigen Unterlagen zu einem standortrelevanten Vorhaben binnen vier Wochen zu tagen, das Vorhaben zu beurteilen und eine Empfehlung dazu abzugeben. Anschließend ist die Empfehlung unverzüglich in begründeter und schriftlicher Form an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu übermitteln. Dem Beirat gehören folgende sechs Mitglieder an: Ulrike Baumgartner-Gabitzer (Vorsitzende), Christian Ebner, Wolfgang Hesoun, SC Franz Jäger, Reinhard Pisec, Ges. Ulrike Ritzinger. „Schnellere Genehmigungsverfahren stärken den Standort und schaffen Arbeitsplätze. Das neue Gesetz soll bei Projekten des öffentlichen Interesses den Turbo zünden, um jahrelange Verfahrensdauern für alle Beteiligten zu vermeiden. Wir müssen schneller Klarheit bekommen, ob ein Projekt realisiert wird oder nicht. Ich danke den Mitgliedern des Beirates, dass sie sich für diese wichtige Funktion und für den Interessensausgleich für den Standort Österreich zur Verfügung stellen“, so Schramböck.

Jeweils ein Vertreter des Beirats wurde auf Vorschlag des Bundeskanzlers und fünf weitere auf Vorschlag von Bundesminister/innen (BMDW, BMVIT, BMNT, BMASGK, BMEIA) nominiert. Die Funktionsdauer der Mitglieder beträgt fünf Jahre. Die Tätigkeit im Beirat wird ehrenamtlich ausgeführt und die Mitglieder unterliegen der Verpflichtung zur Wahrung des Amtsgeheimnisses. Sollte bei der Abgabe von Empfehlungen im Beirat Stimmengleichheit herrschen, so ist die Stimme des Vorsitzenden die ausschlaggebende Stimme und entscheidet. Dem Beirat werden zur Bewältigung der administrativen Tätigkeiten die notwendigen Mittel von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zur Verfügung gestellt. Der Standortentwicklungsbeirat hat sich auch eine Geschäftsordnung zu geben, was im Zuge der ersten konstituierenden Sitzung passieren wird. Weiters hat der Beirat auch eine Berichtspflicht und bis zum 30. Juni eines jeden Kalenderjahres der Bundesregierung Bericht zu legen über mögliche Deregulierungs- und Entbürokratisierungspotenziale in Bezug auf die Umsetzung von standortrelevanten Vorhaben. Dazu sind auch Vorschläge zu unterbreiten. Der erste Bericht des Standortentwicklungsbeirates ist im Jahr 2020 vorzulegen.

 

 

 

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