Formale Voraussetzungen für Standortentwicklungsgesetz finalisiert - Ulrike Baumgartner-Gabitzer
übernimmt Vorsitz - Raschere Verfahren als Ziel
Wien (bmdw) - Nach dem Beschluss des Bundesrats erfolgt mit der Konstituierung des Standortbeirates der
letzte notwendige Umsetzungsschritt seitens des Wirtschaftsministeriums. Das Gesetz sieht die Schaffung eines Expertengremiums
für Standortfragen vor, das vor allem Einschätzungen über das öffentliche Interesse der eingereichten
Projekte abgibt. Darüber hinaus soll der Standortentwicklungsbeirat mit seinen Experten als Gremium zum Meinungsaustausch
zu standortrelevanten Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung dienen. „Wir bündeln in diesem Gremium die
notwendige Expertise, die es für die Beurteilung komplexer und strategisch relevanter Projekte braucht. Jede
dieser Personen verfügt über langjährige Erfahrung, um eine ordentliche Abwägung zwischen dem
wirtschaftlichen und öffentlichen Interesse vorzunehmen. Unser Ziel sind schnellere Genehmigungsverfahren
für die Projektwerber und die betroffenen Interessensgruppen, die Vorabauswahl und Aufbereitung der Unterlagen
durch den Beirat sind dabei für die Politik eine wichtige Entscheidungsgrundlage.“, so Wirtschaftsministerin
Margarete Schramböck.
Gerade der jeweiligen Empfehlung zu einzelnen standortrelevanten Vorhaben wird bei der Erstellung der beschlussreifen
Unterlagen durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Bedeutung zukommen. Diese
bilden die Grundlage für die Entscheidung der Bundesregierung. Der Standortentwicklungsbeirat hat nach Vorlage
der notwendigen Unterlagen zu einem standortrelevanten Vorhaben binnen vier Wochen zu tagen, das Vorhaben zu beurteilen
und eine Empfehlung dazu abzugeben. Anschließend ist die Empfehlung unverzüglich in begründeter
und schriftlicher Form an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu übermitteln.
Dem Beirat gehören folgende sechs Mitglieder an: Ulrike Baumgartner-Gabitzer (Vorsitzende), Christian Ebner,
Wolfgang Hesoun, SC Franz Jäger, Reinhard Pisec, Ges. Ulrike Ritzinger. „Schnellere Genehmigungsverfahren
stärken den Standort und schaffen Arbeitsplätze. Das neue Gesetz soll bei Projekten des öffentlichen
Interesses den Turbo zünden, um jahrelange Verfahrensdauern für alle Beteiligten zu vermeiden. Wir müssen
schneller Klarheit bekommen, ob ein Projekt realisiert wird oder nicht. Ich danke den Mitgliedern des Beirates,
dass sie sich für diese wichtige Funktion und für den Interessensausgleich für den Standort Österreich
zur Verfügung stellen“, so Schramböck.
Jeweils ein Vertreter des Beirats wurde auf Vorschlag des Bundeskanzlers und fünf weitere auf Vorschlag von
Bundesminister/innen (BMDW, BMVIT, BMNT, BMASGK, BMEIA) nominiert. Die Funktionsdauer der Mitglieder beträgt
fünf Jahre. Die Tätigkeit im Beirat wird ehrenamtlich ausgeführt und die Mitglieder unterliegen
der Verpflichtung zur Wahrung des Amtsgeheimnisses. Sollte bei der Abgabe von Empfehlungen im Beirat Stimmengleichheit
herrschen, so ist die Stimme des Vorsitzenden die ausschlaggebende Stimme und entscheidet. Dem Beirat werden zur
Bewältigung der administrativen Tätigkeiten die notwendigen Mittel von der Bundesministerin für
Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zur Verfügung gestellt. Der Standortentwicklungsbeirat hat sich auch
eine Geschäftsordnung zu geben, was im Zuge der ersten konstituierenden Sitzung passieren wird. Weiters hat
der Beirat auch eine Berichtspflicht und bis zum 30. Juni eines jeden Kalenderjahres der Bundesregierung Bericht
zu legen über mögliche Deregulierungs- und Entbürokratisierungspotenziale in Bezug auf die Umsetzung
von standortrelevanten Vorhaben. Dazu sind auch Vorschläge zu unterbreiten. Der erste Bericht des Standortentwicklungsbeirates
ist im Jahr 2020 vorzulegen.
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