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Burgenland: Verkehrsanalyse zu |
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Entlastung der Bevölkerung von Lärm und Luftverschmutzung als oberste Zielsetzung Die vorliegenden Erkenntnisse wurden an die zuständigen Bezirkshauptmannschaften zur Information und mit dem Ersuchen um Einleitung eines dementsprechenden Verfahrens weitergeleitet. Im Zuge des Verfahrens soll ein Fahrverbot für LKWs mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr, für die Fahrstrecken entlang der B16 zwischen dem Turbokreisverkehr B16/L212 in Siegendorf und dem Grenzübergang Klingenbach, der B62 zwischen der S31 und dem Grenzübergang Deutschkreutz sowie der B58 zwischen dem Kreisverkehr L255/L268 und dem Grenzübergang Bonisdorf ausgesprochen werden. Dazu Landeshauptmann-Stellvertreter Johann Tschürtz: „Die Entlastung der Bevölkerung von Lärm und Luftverschmutzung ist ein wichtiges Thema, hat oberste Priorität und ist auch im Verkehrssicherheitssicherheitsprogramm Burgenland 2017-2021 festgehalten. Dieses neue Verkehrssicherheitsprogramm soll als Leitfaden und Richtschnur wirken und die Verkehrssicherheitsarbeit im Burgenland in den nächsten Jahren begleiten. Ziel ist es, die hohe Qualität in der Verkehrssicherheitsarbeit beizubehalten und weitere effiziente Schritte für die Sicherheit aller Menschen auf unseren Straßen zu setzen. Tatsache ist, dass weniger Schwerverkehr zu mehr Verkehrssicherheit führt und diese vorgesehen Neuregelungen maßgeblich dazu beitragen werden.“ Die Entlastung der Bevölkerung, der Gemeinden und Ortskerne hat für Landesrat Mag. Hans Peter Doskozil auch hinsichtlich eines möglichen Weiterbaus der A3 bis zur Staatsgrenze oberste Priorität: „Mein persönlicher Zugang ist, dass wir dieses Thema sehr ernst nehmen und die Verkehrsströme analysieren müssen. Ziel ist es, dass wir insgesamt gesehen einen grenzüberschreitenden Ziel- und Quellverkehr im Interesse der lokalen und regionalen Wirtschaft, aber keinen ungeregelten internationalen Transitverkehr zulassen wollen. Wir müssen uns deshalb auch mit dem Nachbarland auseinandersetzten, dass hier die entsprechenden Verkehrskonzepte auf einander abgestimmt werden können. Wir werden deshalb seitens des Landes auch den Ausbau und die Verlängerung der A3 bis zur Staatsgrenze nicht forcieren und nicht unterstützen, wenn es hier nicht ein umfassendes Konzept im Sinne der Bevölkerung gibt. Das bedeutet, dass wir dem Weiterbau der A3 nur dann zustimmen werden, wenn es hier im Interesse der angrenzenden Gemeinden die entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen bis hin vielleicht sogar zu notwendigen Untertunnelung gibt.“ |
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Allgemeine Informationen: |
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