Roth: EU-Japan-Abkommen nützt vor allem auch KMU

 

erstellt am
31. 01. 19
13:00 MEZ

Handelsabkommen zwischen EU und Japan tritt am 1. Februar in Kraft - WKÖ-Vizepräsident Roth: „wichtiges Signal für offene Märkte und gegen Protektionismus“
Tokio/Wien (pwk) - Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan tritt am 1. Februar in Kraft - „angesichts des steigenden Protektionismus ein wichtiges Signal für offene Märkte und einen fairen und regelbasierten Handel“, betont der Vizepräsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Jürgen Roth. „Österreichische Unternehmen und ihre Beschäftigten erhalten einen verbesserten Zugang zum japanischen Markt – und das ist gut für Wachstum, Jobs und Wohlstand.“ Vom Handel mit Japan werde vor allem auch eine größere Anzahl von KMU profitieren, da sie als Zulieferbetriebe für die österreichische Exportwirtschaft tätig sind.

Zusätzlich Geschäftschancen für österreichische Firmen bestehen vor allem im High-Tech-Bereich, bei Maschinen und Anlagen, in Bezug auf die Bio- und Holztechnologie sowie bei Nahrungs- und Genussmitteln. Zudem ist die österreichische Expertise in Japan besonders bei Energie und erneuerbaren Energieformen, bei der Infrastruktur und Gebäudeeffizienz, bei Gesundheits- und Medizintechnik, bei der Informations- und Kommunikationstechnologie und im Bereich Forstwirtschaft und Umweltschutz gefragt.

Bereits jetzt ist Japan der zweitwichtigste Wirtschaftspartner für Österreich in Asien. Die heimischen Exporte legten 2017 um 3,7 Prozent auf 1,4 Milliarden Euro zu. In den ersten zehn Monaten 2018 gab es bei den Ausfuhren mit 1,3 Milliarden Euro sogar ein Plus von 14,9 Prozent gegenüber der Vorjahresperiode. Die österreichischen Gesamtimporte aus Japan stiegen 2017 um 8,9 Prozent auf 2,1 Milliarden Euro, in den ersten zehn Monaten 2018 um 6,2 Prozent auf 1,9 Milliarden.

Mit Inkrafttreten des Abkommens des Abkommens entfallen auf einen Schlag 90 Prozent der japanischen Zölle für EU-Ausfuhren, nach der vollständigen Umsetzung sind es 97 Prozent. Nach Berechnungen der EU-Kommission werden sich EU-Exporteure künftig jährlich rund 1 Milliarde Euro an Zöllen ersparen.

Vom ersten Tag der Einführung besteht Zollfreiheit z.B. für verarbeitetes Schweinefleisch, für Wein und andere alkoholische Getränke. Die Zölle auf gewerbliche Waren - z.B. Chemikalien, Kunststoffe, Kosmetika sowie Textilwaren und Bekleidung - werden vollständig beseitigt. Das derzeit bestehende japanische Kontingentsystem für Leder und Schuhe wird mit Inkrafttreten des Abkommens abgeschafft. Ein wichtiger Erfolg für Österreich ist auch der - zumindest stufenweise - Zollabbau bei Skischuhen. Hier hatte sich Japan bis dato vehement gegen jede Lockerung gewehrt.

Das EU-Abkommen mit Japan ist zudem das erste europäische Handelsabkommen, das ein ausdrückliches Bekenntnis zum Pariser Klimaschutzübereinkommen enthält und damit „richtungsweisend für alle zukünftigen EU-Handelsabkommen ist. Durch Handelsabkommen wie dieses kann die EU ihre Führungsrolle bei der Gestaltung globaler Regeln ausbauen“, betont WKÖ-Vizepräsident Roth abschließend.

 

 

 

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