Handelsabkommen zwischen EU und Japan tritt am 1. Februar in Kraft - WKÖ-Vizepräsident
Roth: „wichtiges Signal für offene Märkte und gegen Protektionismus“
Tokio/Wien (pwk) - Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan tritt am 1. Februar in
Kraft - „angesichts des steigenden Protektionismus ein wichtiges Signal für offene Märkte und einen fairen
und regelbasierten Handel“, betont der Vizepräsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Jürgen
Roth. „Österreichische Unternehmen und ihre Beschäftigten erhalten einen verbesserten Zugang zum japanischen
Markt – und das ist gut für Wachstum, Jobs und Wohlstand.“ Vom Handel mit Japan werde vor allem auch eine
größere Anzahl von KMU profitieren, da sie als Zulieferbetriebe für die österreichische Exportwirtschaft
tätig sind.
Zusätzlich Geschäftschancen für österreichische Firmen bestehen vor allem im High-Tech-Bereich,
bei Maschinen und Anlagen, in Bezug auf die Bio- und Holztechnologie sowie bei Nahrungs- und Genussmitteln. Zudem
ist die österreichische Expertise in Japan besonders bei Energie und erneuerbaren Energieformen, bei der Infrastruktur
und Gebäudeeffizienz, bei Gesundheits- und Medizintechnik, bei der Informations- und Kommunikationstechnologie
und im Bereich Forstwirtschaft und Umweltschutz gefragt.
Bereits jetzt ist Japan der zweitwichtigste Wirtschaftspartner für Österreich in Asien. Die heimischen
Exporte legten 2017 um 3,7 Prozent auf 1,4 Milliarden Euro zu. In den ersten zehn Monaten 2018 gab es bei den Ausfuhren
mit 1,3 Milliarden Euro sogar ein Plus von 14,9 Prozent gegenüber der Vorjahresperiode. Die österreichischen
Gesamtimporte aus Japan stiegen 2017 um 8,9 Prozent auf 2,1 Milliarden Euro, in den ersten zehn Monaten 2018 um
6,2 Prozent auf 1,9 Milliarden.
Mit Inkrafttreten des Abkommens des Abkommens entfallen auf einen Schlag 90 Prozent der japanischen Zölle
für EU-Ausfuhren, nach der vollständigen Umsetzung sind es 97 Prozent. Nach Berechnungen der EU-Kommission
werden sich EU-Exporteure künftig jährlich rund 1 Milliarde Euro an Zöllen ersparen.
Vom ersten Tag der Einführung besteht Zollfreiheit z.B. für verarbeitetes Schweinefleisch, für Wein
und andere alkoholische Getränke. Die Zölle auf gewerbliche Waren - z.B. Chemikalien, Kunststoffe, Kosmetika
sowie Textilwaren und Bekleidung - werden vollständig beseitigt. Das derzeit bestehende japanische Kontingentsystem
für Leder und Schuhe wird mit Inkrafttreten des Abkommens abgeschafft. Ein wichtiger Erfolg für Österreich
ist auch der - zumindest stufenweise - Zollabbau bei Skischuhen. Hier hatte sich Japan bis dato vehement gegen
jede Lockerung gewehrt.
Das EU-Abkommen mit Japan ist zudem das erste europäische Handelsabkommen, das ein ausdrückliches Bekenntnis
zum Pariser Klimaschutzübereinkommen enthält und damit „richtungsweisend für alle zukünftigen
EU-Handelsabkommen ist. Durch Handelsabkommen wie dieses kann die EU ihre Führungsrolle bei der Gestaltung
globaler Regeln ausbauen“, betont WKÖ-Vizepräsident Roth abschließend.
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