Nationalrat beschließt Nachfolgeregelung für Biomasse-Anlagen und vollständige
Ökostromkostenbefreiung für sozial schwache Haushalte
Wien (bmnt) - „Zur Erreichung unserer ambitionierten Energie- und Klimaziele ist es notwendig, heimische
Biomasse weiter zu forcieren. Dabei können wir auf effiziente Bestandsanlagen mit der nachhaltigen Ressource
Holz nicht verzichten“, so Bundesministerin Elisabeth Köstinger am 31. Jänner. „Mit dem heute gefassten
Beschluss des Nationalrates wird die Zukunft von Biomasse-Anlagen sichergestellt. Immerhin sichern Biomassekraftwerke
6.400 Arbeitsplätze und sind ein wichtiger Bestandteil der Wertschöpfung am Land“, so Köstinger.
Während mit der sogenannten „Kleinen Ökostromnovelle 2017“ für Biogasanlagen zusätzliche Mittel
zur Verfügung gestellt wurden, wurde damals für Biomasseanlagen keine Regelung geschaffen. Daher ist
bisher nur für einen sehr geringen Teil der Biomasseanlagen ein nahtloser Nachfolgetarif möglich. Diese
Unsicherheit wurde gestern, Mittwoch, mit dem Beschluss im Nationalrat beendet. Die neue Regelung soll Betreibern
von Biomasse-Anlagen ermöglichen, einen neuen Antrag zu stellen, wenn ihr Einspeisetarif in den Jahren 2017
bis 2019 ausgelaufen ist bzw. auslaufen wird. Diese Maßnahme wird den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des
neuen „Erneuerbaren Ausbau Gesetzes“ (EAG) überbrücken. Die Kosten werden aus heutiger Sicht bei rund
50 Mio. Euro jährlich liegen, je nachdem wie viele Anlagen einen Antrag auf Nachfolgetarif stellen werden
und wie sich der Marktpreis entwickelt.
Ökostromkosten für sozial schwache Haushalte gestrichen
Neben dem Erhalt der Biomasse-Anlagen betrifft der Abänderungsantrag auch sozial schwache Haushalte, die von
Energiearmut betroffen sind. Diese sollen von der Finanzierung des Ökostroms erstmals ausgenommen werden.
„Jeder sozial schwache Haushalt erspart sich hier 20 Euro im Jahr. Eine wichtige Maßnahme gegen die Energiearmut
und viel Geld für jene, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen“, so Köstinger.
Der Antrag für die Nachfolgeregelung wurde von den ÖVP-Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler und FPÖ-Abgeordneten
MMMag. Dr. Axel Kassegger ins Plenum eingebracht. Für den Beschluss der neuen Regelung ist eine 2/3 Mehrheit
notwendig, die mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS erreicht wurde. „Wir müssen Vernunft über
Parteipolitik stellen. Die Klimaziele, die Energiewende und insbesondere der Ausbau erneuerbarer Energie sind kein
parteipolitisches Anliegen, sie sind ein nationales – und globales. Mit dem Paket konnte eine parteiübergreifende
Lösung gefunden werden“, freut sich Köstinger.
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