Hauptausschuss fixiert Wahltag und Stichtag
Wien (pk) - Mit dem einstimmigen Beschluss des Hauptausschusses des Nationalrats ist es nun fix: Die Wahlen
zum Europäischen Parlament finden in Österreich am 26. Mai 2019 statt. Als Stichtag wurde der 12. März
2019 festgelegt. Damit bestätigten die Ausschussmitglieder einen entsprechenden Verordnungsentwurf der Bundesregierung.
Ab dem Stichtag können bereits Wahlkarten angefordert werden. Die Wahlvorschläge mit den Bewerberlisten
müssen bis spätestens 12. April 17.00 Uhr beim Innenministerium eingereicht werden.
Kein einheitliches europäisches Wahlrecht
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden – nach dem Brexit - in den nunmehr 27 EU-Ländern alle
fünf Jahre neu gewählt und repräsentieren im EU-Rechtsetzungsprozess die BürgerInnen der Union.
Österreich wird statt bisher 18 Abgeordnete 19 RepräsentantInnen in das EU-Parlament entsenden, das sich
künftig aus 705 MandatarInnen (derzeit 751) zusammensetzt.
Die Stimmen werden nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht vergeben, sondern nach den einzelnen
nationalstaatlichen Vorschriften. Die heimischen Regeln sind in der Europawahlordnung festgelegt. Für die
Europawahl ist das Bundesgebiet ein einheitlicher Wahlkörper, die Stimmen werden nach dem in der Verfassung
vorgeschriebenen Verhältniswahlrecht vergeben, die ÖsterreicherInnen haben dabei die Möglichkeit,
Vorzugsstimmen zu vergeben. KandidatInnen werden dann vorgereiht, wenn sie im Bundesgebiet Vorzugsstimmen im Ausmaß
von mindestens 5% der auf ihre Parteiliste entfallenen gültigen Stimmen erzielt haben. Derzeit entfallen auf
die ÖVP 5 und die SPÖ jeweils 5 Abgeordnete, auf die FPÖ 4, die Grünen 3 und die NEOS 1.
Die Aufteilung der Mandatszahl unter den einzelnen Ländern gewährleistet eine gewisse Balance zwischen
den EU-Staaten, da kleinere und mittlere Länder im Europäischen Parlament proportional stärker vertreten
sind als die größeren.
Wer in Österreich wählen darf
Wahlberechtigt sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen sowie EU-BürgerInnen mit Wohnsitz in
Österreich, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und die am Stichtag in die Europa-Wählerevidenz
einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind. ÖsterreicherInnen, die sich am Wahltag nicht an Ihren
Hauptwohnsitz aufhalten oder im Ausland leben, können per Briefwahl teilnehmen. Das passive Wahlalter liegt
in Österreich bei 18 Jahren.
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