Platter: Tirol ist beim Brexit
 auf alle Szenarien vorbereitet

 

erstellt am
30. 01. 19
13:00 MEZ

Innsbruck (lk) - Rund 1.500 Personen aus Großbritannien leben in Tirol, nur in Wien sind es mit circa 4.100 mehr, insgesamt gibt es in Österreich rund 10.600 britische StaatsbürgerInnen. „Die Auswirkungen eines ‚No-Deal-Brexit‘, also einem ungeordneten Austritt Großbritanniens aus der Europäischer Union am 29. März 2019, werden nicht nur auf die Gesetzgebung des Bundes, sondern auch auf jene der Bundesländer Einfluss haben“, blickt LH Günther Platter am 29. Jänner im Anschluss an die Regierungssitzung in die Zukunft und betont: „Ein harter Brexit trifft die Tiroler Wirtschaft aber natürlich auch die in Tirol lebenden Britinnen und Briten. Um diese Auswirkungen bestmöglich abzufedern, hat das Land Tirol gesetzliche Vorsorgemaßnahmen getroffen. Mit dem auf Antrag aller Regierungsmitglieder beschlossenen Tiroler Brexit-Begleitgesetz, das noch im Februar dem Landtag vorgelegt wird, werden Übergangsmaßnahmen für unterschiedliche landesrechtliche Materien definiert. Tirol ist damit gut auf alle möglichen Brexit-Szenarien vorbereitet“, erklärt LH Platter.

Brexit-Begleitgesetz für Übergangslösungen
„Viele Britinnen und Briten sind bestens in den Tiroler Arbeitsmarkt integriert. Ein plötzlicher Wegfall der Beschäftigungsverhältnisse würde nicht nur die betroffenen Personen selbst, sondern auch Tirol hart treffen. Mit dem Begleitgesetz ist sichergestellt, dass britische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ihre berufliche Tätigkeit hierzulande vorerst weiter ausüben können unabhängig davon, ob es nun zu einem harten Brexit oder einem Brexit-Aufschub kommt“, veranschaulicht LH Platter die Notwendigkeit, „mit dem Tag X weitgehend Stabilität zu gewährleisten.“

So ist für britische Staatsangehörige mit aufrechtem Dienstverhältnis zum Land Tirol, einer Gemeinde oder dem Gemeindeverband sicherzustellen, dass trotz Verlust der Unionsbürgerschaft das Dienstverhältnis nicht automatisch aufgelöst wird bzw. das Recht auf die Anwartschaft auf eine Pensionsversorgung nicht automatisch erlischt. „Mit diesem Brexit-Begleitgesetz ist der Ausstieg Großbritanniens nun auch endgültig in Tirol angekommen. Den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sollen diese Regelungen Rechtssicherheit bieten. Dadurch können sich die Wirtschaft und auch die britischen Beschäftigten auf das Ausstiegsszenario vorbereiten“, erläutert LHStvin Ingrid Felipe.

Betroffen sind weiter der Tiroler Grundverkehr, das Tiroler Wohnbauförderungsgesetz und berufsrechtliche Bestimmungen. Insbesondere sind anhängige Verfahren nach derzeit geltender Rechtslage abzuwickeln. Trotz solcher Regelungen: Alle BritInnen müssen mit dem Austritt Großbritanniens fristgerecht um einen entsprechenden Aufenthaltstitel in Österreich ansuchen.

Begleitgesetz nur mit Austritt in Kraft
Wohnbauförderungsansuchen, die bis zum 29. März 2019 einlangen, sollen nach derzeitigem Rechtsstand abgewickelt werden. Dasselbe gilt auch in Sachen Grundverkehr – bis zum Brexit abgewickelte Rechtsgeschäfte von britischen StaatsbürgerInnen werden noch jenen von ÖsterreicherInnen gleichgestellt.

In Kraft treten soll das Begleitgesetz mit dem Zeitpunkt eines wirksamen EU-Austritts Großbritanniens – infolge eines harten Brexits am 30. März 2019 oder auch infolge eines Aufschubes zu einem späteren Zeitpunkt.

 

 

 

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