Brüssel (ec) - Europäisches Parlament und Rat haben sich am 29. Jänner auf neue Regeln für
den Online-Verkauf von Waren und die Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen geeinigt. Die Kommission
begrüßte die vorläufige Einigung. „Der Schutz der Verbraucher in der gesamten EU wird verbessert.
Wenn beispielsweise digitale Inhalte (Musik, Software usw.) fehlerhaft sind, haben die Verbraucher jetzt Anspruch
auf Entschädigung. Künftig haben sie auch mehr Zeit um nachzuweisen, dass eine erworbene Ware zum Zeitpunkt
des Kaufs fehlerhaft war. Für ein defektes Produkt gelten EU-weit dieselben Entschädigungsmöglichkeiten
(Preisnachlässe, Erstattungen usw.). Die Unternehmen werden von mehr Rechtssicherheit und einem fairen Wettbewerb
profitieren“, so Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip, zuständig für den digitalen Binnenmarkt‚
und EU-Justizkommissarin Vera Jourová.
In Kombination mit der im Dezember 2018 in Kraft getretenen Verordnung zur Beendigung des ungerechtfertigten Geoblockings
stellt die neue Einigung über das Vertragsrecht für die Online-Wirtschaft die jüngste Errungenschaft
der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt dar, die Bürgern und Unternehmen konkrete Vorteile bringt.
Kommissionspräsident Ansip und Justizkommissarin Jourová erklärten weiter: „Für den Verbraucher
besteht einer der größten Vorteile des digitalen Binnenmarkts der EU darin, dass man Waren in einem
beliebigen EU-Land ohne zusätzliche Kosten einfach per Mausklick kaufen kann. Die Unternehmen wiederum können
ihre Produkte, Dienstleistungen und digitalen Inhalte Millionen potenzieller Kunden überall in der EU anbieten.
Dies kann nur funktionieren, wenn in der gesamten EU klare, moderne und einheitliche Regeln gelten. Mit der Einigung
über die neuen von uns vorgelegten Vorschriften über die Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen
und den Warenhandel sind wir diesem Ziel einen weiteren Schritt nähergekommen.
Wir möchten dem Europäischen Parlament und dem Rat dafür danken, dass sie sich für Lösungen
eingesetzt haben, die den Herausforderungen gerecht werden, mit denen die Verbraucher und Händler in einem
stark digitalisierten Umfeld ohne Grenzen konfrontiert sind. Die heute erzielte Einigung wird das Vertrauen der
Verbraucher stärken und damit auch die Wirtschaft ankurbeln. Letztlich wird ein größeres Angebot
an digitalen Inhalten und Waren in ganz Europa den Verbrauchern mehr Auswahl zu wettbewerbsfähigen Preisen
bringen – und genau darum geht es beim digitalen Binnenmarkt.“ Wir hoffen, dass das Europäische Parlament
und der Rat sich genauso für zwei weitere vorrangige Vorhaben der EU engagieren, bei denen es darum geht,
das nach unserem Vorschlag modernisierte Urheberrecht an das digitale Zeitalter anzupassen und die Verordnung über
Privatsphäre und elektronische Kommunikation auf den Weg zu bringen.“
Die nächsten Schritte
Die Texte müssen jetzt vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden. Im Anschluss
daran werden die Richtlinien im EU-Amtsblatt veröffentlicht und 20 Tage später in Kraft treten.
Hintergrund
Es ist eines der zentralen Anliegen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, für Verbraucher und
Unternehmen in der gesamten EU Waren und Dienstleistungen über das Internet besser zugänglich zu machen.
Der Online-Handel nimmt zwar zu, Unternehmen und Verbraucher schöpfen aber das damit verbundene Potenzial
immer noch nicht aus:
Am 9. Dezember 2015 verabschiedete die Kommission einen Vorschlag über die Bereitstellung digitaler Inhalte
(wie das Streamen von Musik) und einen weiteren Vorschlag über den Online-Warenhandel (der z. B. den Kauf
von Kleidung im Internet regelt). Der Geltungsbereich des letztgenannten Vorschlags wurde 2017 auf den Offline-Handel
ausgeweitet. Mit beiden Vorschlägen sollten die Fragmentierung auf dem Gebiet des Verbrauchervertragsrechts,
die es den KMU erschwert hat, grenzüberschreitend tätig zu werden, sowie das geringe Vertrauen der Verbraucher
beim Online-Einkauf in einem anderen Mitgliedstaat und damit die wichtigsten Hindernisse für den grenzüberschreitenden
Online-Handel in der EU beseitigt werden. Wie aus dem aktuellen, 2017 veröffentlichten Verbraucherbarometer
hervorgeht, sind diese Bedenken nach wie vor nicht ausgeräumt.
Neben der Abschaffung der Roaming-Gebühren, den neuen Datenschutzvorschriften und der Möglichkeit für
Bürgerinnen und Bürger, ihre Online-Inhalte auch auf Reisen nutzen zu können, ist die eben erzielte
vorläufige Einigung über das Vertragsrecht für die Online-Wirtschaft eine weitere maßgebliche
Initiative, die den digitalen Binnenmarkt für alle Realität werden lässt.
|