Außengrenzschutz und Asyl bleiben
 vorrangige Themen auf EU-Ebene

 

erstellt am
08. 02. 19
13:00 MEZ

Innenminister berichtet über Vorhaben und Schwerpunkte der Europäischen Kommission und des Trio-Ratsvorsitzes
Brüssel/Wien (pk) - Innenminister Herbert Kickl hat dem Nationalrat einen Bericht (III-252 d.B.) vorgelegt, mit Stellungnahmen und Einschätzungen zu sicherheitsrelevanten Themen des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission (EK) für das Jahr 2019 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des EU-Ratsvorsitz-Trios Rumänien, Finnland und Kroatien. Im Mittelpunkt des Berichts stehen die Schaffung eines integrierten Grenzschutzmanagements, einer regulierenden Migrations-, Asyl- und Visumpolitik sowie die Bekämpfung der Kriminalität und des Terrorismus.

Visumpolitik
Was die gemeinsame Visumpolitik der EU betrifft, stehen für die Kommission zwei Themen im Mittelpunkt: die Vorbereitung auf einen ungeordneten Brexit und die Erweiterung des Visa-Waiver-Programms. Letzteres ermöglicht es StaatsbürgerInnen von EU-Mitgliedstaaten, visumfrei für 90 Tage in die USA einzureisen. Ausgenommen von diesem Programm sind Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien und Zypern. Die EK ist bestrebt, die fünf EU-Mitgliedsländer in das Visa-Waiver-Programm mit aufzunehmen. Österreich begrüßt das.

Österreich unterstützt auch Bestrebungen, wonach britische StaatsbürgerInnen nach dem Brexit für 90 Tage visumfrei in die EU einreisen können. Für Drittstaatenangehörige plant die EU-Ratspräsidentschaft in ihrem 18-Monatsprogramm zudem die Einführung zweier Informationssysteme, des ETIAS (European Travel Information and Authorization System) und des EES (Entry/Exit System).

Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung
Als vorranging beurteilt die Kommission eine Reihe von Maßnahmen zur Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung, darunter die Schaffung einer Richtlinie, mit der Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit erhalten sollen, bei Ermittlungen nach schweren Straftaten direkt auf Daten zuzugreifen, mit denen sie erheben können, bei welchen Banken ein Verdächtiger Konten hat. Zudem soll die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden, Europol und nationalen Geldwäsche-Meldestellen verbessert werden. Strittig ist noch, ob Letztere dazu verpflichtet werden sollen, ihre Erkenntnisse mit den Strafverfolgungsbehörden zu teilen. Zudem ist offen, inwieweit in der Richtlinie die Zusammenarbeit zwischen den Geldwäsche-Meldestellen geregelt werden soll, da diese bereits in einer Geldwäsche-Richtlinie vorgesehen ist – das würde laut Kritikern Verwirrung stiften. Insgesamt würde die Richtlinie Finanzermittlungen in der EU beschleunigen. Auch im 18-Monatsprogramm des Rates ist eine Verbesserung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit im Kampf gegen die organisierte und schwere internationale Kriminalität vorgesehen, insbesondere im Kampf gegen Drogen- und Menschenhandel.

In einem weiteren Vorhaben der EK und des EU-Ratsvorsitzes geht es um die Sperre von terroristischen Online-Inhalten. Ziel ist es, einen EU-weit gültigen Rahmen zu schaffen, der es ermöglicht, dass Seitenbetreiber terroristische Inhalte binnen einer Stunde zu löschen haben. Personalausweise, Aufenthaltskarten und Daueraufenthaltskarten sollten mit biometrischen Daten gesichert werden, wie Fingerabdrücken und Foto der Inhaberin oder des Inhabers. Des Weiteren ist der Ausbau des Verbindungsbeamten-Netzwerks geplant, und zwar in Hinblick auf Einwanderungsfragen zur Bekämpfung der Schlepperei.

Überdies hat die Kommission die Schaffung einer Verordnung eines Visakodex und einer Datenbank zum Visadatenaustausch auf der Tagesordnung sowie eines europäischen Katastrophenschutzmechanismus. Zu diesem gab es während des österreichischen Ratsvorsitzes Übereinstimmung; er soll während des rumänischen Vorsitzes förmlich angenommen werden. Im mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 sind drei für das Innenministerium relevante Fonds geplant: der Asyl- und Migrationsfonds, ein Fonds für Grenzmanagement und Visa und ein Fonds für die innere Sicherheit. Österreich sieht das kritisch, da ein hoher verwaltungstechnischer Mehraufwand befürchtet wird.

Schutz der EU-Außengrenzen
Was den Grenzschutz betrifft, plant die Europäische Kommission eine Verordnung, die es Mitgliedstaaten ermöglicht, Binnengrenzkontrollen für einen längeren Zeitraum aufrechtzuerhalten. Allerdings sollen sie nur als letztes Mittel und nur unter bestimmten Voraussetzungen wiedereingeführt bzw. beibehalten werden können, etwa wenn es nach einer Risikoeinschätzung als notwendig erachtet wird und wenn ein Konsultationsmechanismus eingehalten wurde.

Dem österreichischen Innenministerium zufolge sollte der Überarbeitung des Schengener Grenzkodex nur zugestimmt werden, wenn den Ländern ausreichender Handlungsspielraum zugestanden wird. Die Beschränkung der Grenzkontrollen auf ein Jahr sei für das österreichische Innenministerium ein "absoluter Minimalkonsens". Die EK hat im September 2017 ein Paket vorgelegt, mit dem der Schengen-Raum erhalten bleiben und gestärkt werden soll. Ein erster politischer Trilog fand im Dezember 2018 unter österreichischem Ratsvorsitz statt. Die Geister scheiden sich jedoch vor allem an der Frage der möglichen Dauer einer Wiedereinführung von Grenzkontrollen. Für Österreich steht einer Einigung dem Bericht zufolge dann nichts im Wege, wenn für ausreichenden EU-Außengrenzschutz gesorgt ist und Verbesserungen im Asylsystem erzielt werden.

Sowohl im EK-Arbeitsprogramm als auch im 18-Monatsprogramm des Rates ist der schrittweise Aufbau bzw. die Stärkung einer europäischen Grenz- und Küstenwache vorgesehen – mitsamt operativen Kapazitäten und Befugnissen. Das "integrierte europäische Grenzmanagement" (IBM) soll Kernstück eines gesamtheitlichen EU-Grenzschutzsystems sein. Derzeit arbeitet Frontex an einer EU-Strategie für eine "integrierte Grenzverwaltung" (EU IBM-Strategie). Auch im Innenministerium wird die österreichische IBM-Strategie aus dem Jahr 2014 derzeit überarbeitet. Dem österreichischen Standpunkt zufolge sollte vor allem dem "Geschäftsmodell der Schlepper" entgegengewirkt werden. Es bedürfe einer genauen Beobachtung aller Migrationsrouten, insbesondere der zentralen, westlichen und östlichen Mittelmeerrouten.

Im 18-Monatsprogramm des Rates ist eine enge Zusammenarbeit mit Partnern in Afrika, in den Westbalkanländern und mit der Türkei vorgesehen. Österreich steht hinter dem Aufbau einer "EU-Sicherheitsunion" und der Kooperation mit Partnern in der EU-Nachbarschaft.

Dem österreichischen Standpunkt zufolge soll "Frontex" zu einer "Rückführungs-Agentur" ausgebaut werden. Die Souveränität der EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf Rückkehrentscheidungen soll allerdings erhalten bleiben. Daneben wird die EK Maßnahmen setzen, um Rückführungsverfahren zu beschleunigen und die Rückführungsrate der EU zu erhöhen. Bisher jedoch ging Letztere in die Gegenrichtung: Sie sank von 2016 (45,8 %) auf 2017 (36,6 %). Das österreichische Innenministerium setzt sich dafür ein, dass Rückführungen künftig nicht nur in Herkunfts- und Transitstaaten möglich sind, sondern auch in andere Drittstaaten erfolgen können.

Migration und Asylsystem
In puncto Migration plant die Europäische Kommission einen neuen Anlauf, um ein belastbares europäisches Asylsystem auf die Beine zu stellen. In einem "Paket I" legte die Kommission bereits am 4. Mai 2016 eine neue EASO-Verordnung vor (European Asylum Support Office), mit dem das EASO zur Asylagentur werden sollte. Des Weiteren präsentierte sie eine neue EURODAC-Verordnung und den Entwurf einer "Dublin-III-Verordnung". Im "Paket II" vom 13. Juli 2016 ist eine Neuvorlage der Status-Verordnung vorgesehen, der Verfahrens-Verordnung, der Aufnahme-Richtlinie und einer EU-Resettlement-Verordnung.

Ziel einer Neufassung der "Dublin-III-Verordnung" ist es, die Anwendung zu vereinfachen und die Wirksamkeit zu erhöhen. Für AsylwerberInnen soll ein rascher Zugang zu einem Asylverfahren gewährleistet sein und für die Prüfung eines Antrags soll ein einziger Mitgliedstaat zuständig sein, nach eindeutigen Regeln. Dem Bericht zufolge liegt erst ein Teil eines ersten Pakets zur Reform des "Gemeinsamen Europäischen Asylsystems" (GEAS) vor. Dieses wird kontrovers diskutiert.

Die EK empfahl, Neuansiedlungsmöglichkeiten für mindestens 50.000 Personen zu schaffen, die internationalen Schutz benötigen. Der österreichische Standpunkt verlangt nach einer "belastbaren" Lösung, die auch in Krisenzeiten hält. Einer "bloßen Verteilung von Migranten quer durch Europa" werde nicht zugestimmt. Maßnahmen, die zu "Pull-Faktoren" für Migrationswillige werden könnten, werden dem Innenministerium zufolge abgelehnt. Auch was die Immigration von hochqualifizierten Arbeitskräften betrifft, gibt es seit Längerem ein Tauziehen in der EU. Laut österreichischem Standpunkt müsse sie mit "Maß und Ziel" betrieben werden. Statt auf die "Blue Card" der EU zu setzen, plädiert das Innenministerium eher dafür, die "Rot-Weiß-Rot-Karte" zu forcieren.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

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