Kickl: Weniger Einreiseanträge wegen
 Familienzusammenführungen

 

erstellt am
06. 02. 19
13:00 MEZ

Im vergangenen Jahr gab es in Österreich nur mehr halb so viele Ansuchen von Einreiseanträgen wegen Familienzusammenführungen als 2017. Innenminister Herbert Kickl sieht darin einen positiven Trend.
Wien (bmi) - "Die Zahl der Einreiseanträge zum Zweck einer Familienzusammenführung von Flüchtlingen ist in Österreich im vergangenen Jahr um rund die Hälfte gesunken. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 2.274 solcher Ansuchen gestellt. Das sind 48,4 Prozent weniger als im Jahr davor", sagt Innenminister Herbert Kickl. "Ich sehe darin einen positiven Trend in der Asylthematik, der Österreich als Zuwanderungsland weiter weniger attraktiv macht."

Anträge auf Familienzusammenführung bei den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland gelten als Einreisanträge und fallen – wie andere Visa-Anträge auch – grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Außenressorts. Die Gestattung der Einreise erfolgt dann durch die Botschaften. Die Entscheidung, ob einer Person die Einreise gestattet wird und wie lange es bis zu einer Einreise-Gestattung dauert, trifft daher nicht das Innenministerium.

Das "Bundesamt für Fremden und Asylwesen" (BFA) gibt allerdings bei Einreiseanträgen Familienangehöriger von in Österreich asyl- oder subsidiär schutzberechtigten Personen eine Wahrscheinlichkeitsprognose ab. Diese erfolgt nur in Hinsicht auf das Verwandtschaftsverhältnis. Im Jahr 2017 hat das BFA insgesamt 7.612 Wahrscheinlichkeitsprognosen – positive wie negative – getroffen. 2018 waren es nur mehr 3.068 Wahrscheinlichkeitsprognosen.

Der Leiter der Gruppe V/C (Asyl und Rückkehr) im Innenministerium, Wolfgang Taucher, spricht von einem "massiven Rückgang" bei den Einreiseanträgen: "Diese betrugen mit knapp 2.200 im Jahr 2018 nicht einmal mehr ein Viertel der Zahlen von 2016." Auch die Anzahl der tatsächlichen Einreise-Gestattungen habe sich reduziert: 2017 ist noch in rund 5.600 Fällen eine Einreise-Gestattung ausgesprochen worden, im Jahr 2018 hat sich diese Anzahl um 65 Prozent verringert. Derzeit befinden sich noch rund 750 Anträge in Prüfung.

Die sinkenden Anträge auf Familienzusammenführung wirken sich auch auf die Anzahl der Einreise-Gestattungen aus. Für 2019 könne Gruppenleiter Taucher eine vorsichtige Prognose treffen: Demnach sollen sich die Zahlen der Einreiseanträge bei etwa 2.500 pro Jahr einpendeln.

 

 

 

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