Generalanwalt der EU sieht keinen Bruch des Unionrechts
Berlin/Wien (bmvit) - Mit dem am 6. Feber veröffentlichten Schlussantrag im Klagsverfahren Österreichs
gegen die deutsche PKW-Maut stellt sich der Generalanwalt des EuGH auf die Seite Deutschlands. „Die Stellungnahme
des Generalanwalts ist zur Kenntnis zu nehmen und wird im Detail bewertet. Die Letztentscheidung liegt bei den
Richtern. In der Regel folgen aber die Richter der Empfehlung des Generalsanwalts“, so Hofer. Sollte das Urteil
im Sinne des deutschen Modells der Maut ausfallen, schlägt Hofer vor, eine Anwendung dieses Prinzips auf Österreich
zu prüfen. Wenn die EU auf Grund der Entscheidung zu Gunsten des deutschen Mautmodels erlaubt, ausländische
Verkehrsteilnehmer stärker zur Kasse zu bitten und gleichzeitig einheimische Autofahrer zu entlasten, dann
sollte auch Österreich das tun.
Hofer betont, dass sich dieses Modell natürlich nicht nur auf das Maut-System umlegen lässt, sondern
auch auf andere Bereiche, wie zum Bespiel bei Studiengebühren. Er geht außerdem davon aus, dass nach
einer Entscheidung für das deutsche Maut-Modell die Indexierung der Familienbeihilfe außer Streit steht.
„Ich blicke der Entscheidung mit großem Interesse entgegen.“
Das deutsche PKW-Maut-Modell sieht vor, dass deutsche Autofahrer die Infrastrukturabgabe über eine Kfz-Steuererleichterung
zurückerstattet bekommen – de facto ist damit die Straßenbenutzung für Deutsche weiterhin gratis,
während Österreicher zur Kasse geben werden. Durch die Maut werden zudem Taxi - oder Lieferunternehmen
aus dem Ausland gegenüber deutschen Verkehrsunternehmen schlechter gestellt.
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