Per Verordnung geregelte 60 km/h Strecken bleiben aufrecht
Wien (bmvit) - Verkehrsminister Norbert Hofer gab am 5. Feber bekannt, die Nachtfahrgeschwindigkeitsbegrenzung
für LKW über 7,5 t von aktuell 60 auf zukünftig 70 km/h via StVO-Novelle anheben zu wollen. Zugleich
würde sich die Dauer der Geschwindigkeitsbegrenzung um eine Stunde verlängern – nämlich von 22 Uhr
bis 6 Uhr in der Früh statt wie bisher nur bis 5 Uhr. „Für Lastkraftwagenfahrer, die in der Nacht unterwegs
sein müssen, ist die Anhebung um 10 km/h eine Erleichterung in ihrer Berufsausübung.“ Zur angeblich erhöhten
Lärm- und Umweltbelastung ist klar festzuhalten, dass Motor und Getriebe bei LKW nicht auf eine Reisegeschwindigkeit
von 60 km/h abgestimmt sind und bei 70 km/h aufgrund von niedrigerer Motordrehzahlen die Belastungen sinken.
Die Strecken, auf denen explizit 60 km/h verordnet wurden, sollen jedoch weiter bestehen bleiben, betont Hofer.
Das wären etwa die Brenner-, Inntal- und Rheintalautobahn sowie die Südosttangente. In diesem Bereich
ist das Transitverkehrsaufkommen deutlich höher als auf anderen Autobahnen, weshalb aus Verkehrssicherheitsgründen
eine Anhebung nicht ratsam wäre.
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