Steuerreform durch Gegenfinanzierung absichern
Wien (pk) - Die Sicherstellung des weitgehend ausgeglichenen, strukturellen Budgets steht im Fokus des Herbstberichts
des Fiskalrats (FISK), der nun dem Nationalrat vorliegt. Dafür ist weiterhin eine neutrale Budgetausrichtung
angebracht, so die Empfehlung des FISK ( III-241 d.B. ). Kritisch sieht das Kontrollorgan die finanzielle Absicherung
der Steuerreform und mahnt daher finanzielle Gegenmaßnahmen ein. Außerdem müsse der Ausgabenzuwachs
im Bereich Gesundheit eingedämmt werden und das Pensionssystem an Nachhaltigkeit gewinnen. Nur so könne
weiteren Schulden entgegengewirkt werden.
2019: Budgetüberschuss von 0,2% des BIP erwartet
In der Analyse geht der Fiskalrat von einem ausgeglichenen Budgetsaldo 2018 aus. Für das Jahr 2019 wird ein
gesamtstaatlicher Budgetüberschuss von 0,2% des BIP prognostiziert. Für den strukturellen Budgetsaldo
erwartet der FISK ein Defizit von 0,7% des BIP 2018 und von 0,5% im Jahr 2019. Entgegen den Prognosen des Vorjahresberichts
hält Österreich die EU-weiten Fiskalregeln im Wesentlichen ein, so das Ergebnis der Analyse.
Für 2019 ergibt sich aus Sicht des Fiskalrats ein leichter Budgetüberschuss, trotz nachlassender Konjunkturdynamik
und Einfluss des Familienbonus Plus, der die Einnahmen abschwächt. Der Fiskalrat rechnet außerdem mit
steigenden Ausgaben gegenüber 2017. Diese seien durch Maßnahmen wie den Beschäftigungsbonus und
die Abschaffung des Pflegeregresses bedingt. Außerdem wirken sich die höheren Preissteigerungen bei
den Staatsausgaben aus. Dämpfend wirken hingegen der Rückgang der Arbeitslosigkeit sowie das anhaltende
Niedrigzinsumfeld.
Die Staatsschuldenquote soll bis Jahresende stark zurückgehen und von 78,3% Ende des Jahres 2017 auf 69,5%
2019 sinken. Für den starken Rückgang seien vor allem zwei Faktoren maßgeblich, heißt es.
Zum einen die negative Differenz zwischen dem gezahlten Zinssatz und dem nominellen BIP-Wachstum, zum anderen die
Primärüberschüsse.
Dennoch weisen einige Ausgabenbereiche dynamische Entwicklungen auf. So insbesondere die Bereiche Gesundheit und
Pensionen. Um die Gesundheitsausgaben in Grenzen zu halten, sollte dem Ausgabenwachstum wie vereinbart (von 3,6%
im Jahr 2017 auf 3,2% im Jahr 2021) entgegengewirkt werden, betont der Fiskalrat. Hohe Priorität habe auch
die Nachhaltigkeit des Pensionssystems. Diese sei durch strukturelle Maßnahmen, beispielsweise durch Implementierung
von Nachhaltigkeitsmechanismen, zu erhöhen. Ebenfalls kritisch sieht er die jüngste Verschiebung der
Budgetplanung in den Herbst, wo der Bundesfinanzrahmen künftig mit dem Budget gemeinsam beschlossen werden
soll. Das Frühjahr sollte dazu genutzt werden, die finanzpolitische Strategie der Bundesregierung umfassend
zu diskutieren und strategische sowie wirtschaftspolitische Zielsetzungen zu beschließen, lautet daher die
Empfehlung des FISK. Verbesserungsbedarf erkennt das Gremium außerdem bei der wirkungsorientierten Folgenabschätzung,
wo Aussagekraft und Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse gestärkt werden müssten.
2018: Ausgeglichener Haushalt des Gesamtstaates erreicht
Die Herbstprognose des Fiskalrats ergibt, dass ein ausgeglichener Haushalt des Gesamtstaates (im Sinne von Maastricht)
bereits 2018 erreicht wird. Die Aufschwungphase dürfte ihren Höhepunkt bereits Anfang 2018 überschritten
haben, man könne aber weiter von einem positiven Konjunkturumfeld in Österreich ausgehen, so die Analyse.
Mit dem mittelfristigen Budgetpfad der Bundesregierung sollen die gute Konjunkturlage genutzt, prozyklisch wirkende
Maßnahmen vermieden und ab 2019 keine Neuverschuldung eingegangen werden.
EU-Fiskalregeln werden eingehalten
Während der Fiskalrat in seiner letztjährigen Herbstprognose vor einer Verfehlung der EU-Fiskalregeln
warnte, zeigt er sich im diesjährigen Bericht zufrieden. Das für Österreich geltende mittelfristige
Budgetziel (MTO) ist mit einem strukturellen Budgetdefizit von -0,5% des BIP festgelegt. Laut der Prognose geht
das strukturelle Defizit ohne Anwendung anrechenbarer Klauseln leicht zurück. Ausgehend von 0,8% des BIP 2017
auf 0,7% bzw. 0,5% des BIP in den Jahren 2018 und 2019. Nach Einschätzung des Fiskalrats wird das Ziel 2018
und 2019 bereits ohne Klauseln für Zusatzkosten (Flüchtlinge und Terrorismus) erreicht. Mit Anrechnung
dieser Klauseln verbessern sich die strukturellen Defizitquoten für 2017 bis 2019 auf jeweils 0,4% des BIP.
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