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Gemeinsame Erklärung zu Venezuela |
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Brüssel/Wien (bmeia) - Am 26. Jänner forderten mehrere Mitgliedsstaaten Nicolas Maduro dazu auf die notwendigen rechtlichen Schritte für demokratische Präsidentschaftswahlen innerhalb von acht Tagen einzuleiten. Am gleichen Tag veröffentlichte die Hohe Vertreterin der Europäischen Union /Vize-Präsidentin eine Stellungnahme im Namen der 28 EU-Mitgliedsstaaten, die ebenfalls zur dringlichen Abhaltung freier, transparenter und glaubwürdiger Präsidentschaftswahlen aufrief und andeutete, dass die EU weitere Maßnahmen ergreifen werde, einschließlich zur Frage der Anerkennung der Führung des Landes im Einklang mit Art. 233 der venezolanischen Verfassung, sollte nicht innerhalb der folgenden Tage die Abhaltung von Neuwahlen mit den notwendigen Garantien angekündigt werden. Österreich, gemeinsam mit Spanien, Portugal, Deutschland, Großbritannien, Dänemark, den Niederlanden, Frankreich, Ungarn, Finnland, Belgien, Luxemburg, die Tschechischen Republik, Lettland, Litauen, Estland, Polen, Schweden und Kroatien nehmen zur Kenntnis, dass Nicolaus Maduro sich dagegen entschieden hat, den Wahlprozess in Gang zu setzen. Folglich und im Einklang mit der venezolanischen Verfassung, erachten und unterstützen sie Herrn Juan Guaidó, den Präsidenten der demokratisch gewählten Nationalversammlung, als Übergangspräsidenten von Venezuela, damit dieser freie, faire und demokratische Präsidentschaftswahlen ausrufen kann. |
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Allgemeine Informationen: |
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Die Nachrichten-Rubrik "Österreich,
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