Brüssel (ec) - IT-Unternehmen reagieren immer schneller auf rassistische und fremdenfeindliche Online-Hetze:
die Unternehmen prüfen mittlerweile 89 Prozent der gemeldeten Inhalte innerhalb von 24 Stunden und entfernen
72 Prozent der Inhalte, die als illegale Hetze betrachtet werden. Das zeigt die vierte Bewertung des EU-Verhaltenskodexes,
den die EU-Kommission am 4. Feber in Brüssel vorgestellt hat. Als der Kodex im Jahr 2016 eingeführt
wurde, lagen diese Werte noch bei 40 bzw. 28 Prozent. Allerdings zeigt der Bericht, dass die IT-Unternehmen noch
ihre Rückmeldungen an die Nutzer verbessern müssen.
Im Laufe des Jahres 2018 haben mit Google+, Instagram, Snapchat und Dailymotion vier weitere Unternehmen beschlossen,
dem Kodex beizutreten. Heute hat auch die französische Spieleplattform „jeuxvideo.com“ ihre Teilnahme angekündigt.
Im Mai 2016 hatten sich Facebook, Twitter, YouTube und Microsoft mit einem Verhaltenskodex dazu verpflichtet, die
Verbreitung illegaler Online-Inhalte in Europa zu bekämpfen.
Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission,
sagte hierzu: „Die heutige Bewertung zeigt, dass die Zusammenarbeit mit den Unternehmen und der Zivilgesellschaft
Ergebnisse zeitigt. Die Unternehmen prüfen mittlerweile 89 Prozent der gemeldeten Inhalte innerhalb von 24
Stunden und werden unverzüglich tätig, um sie bei Bedarf zu entfernen. Diese Quote ist mehr als doppelt
so hoch wie im Jahr 2016. Vor allem aber funktioniert der Kodex, weil er die Freiheit der Meinungsäußerung
achtet. Das Internet ist ein Ort, den Menschen aufsuchen, um mit einem einzigen Klick Ansichten zu teilen und Informationen
zu finden. Niemand sollte sich wegen illegaler Hetze im Internet unsicher oder bedroht fühlen."
Vera Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, fügte an: „Illegale Hetze
im Internet ist nicht nur eine Straftat, sie stellt auch eine Bedrohung der freien Meinungsäußerung
und der demokratischen Gesellschaft dar. Ich habe im Mai 2016 den Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Online-Hetze
auf den Weg gebracht, weil wir dringend etwas gegen dieses Phänomen tun mussten. Zweieinhalb Jahre später
können wir sagen, dass wir den richtigen Ansatz gefunden und europaweit einen Standard für die Lösung
dieses ernsten Problems gesetzt haben, ohne Abstriche am Schutz der Meinungsfreiheit zu machen. ”
Der Verhaltenskodex hat seit seiner Annahme im Jahr 2016 zu kontinuierlichen Fortschritten geführt; die jüngste
Bewertung bestätigt, dass die IT-Unternehmen umgehend auf rassistische und fremdenfeindliche Hetze reagieren.
Allerdings müssen sie noch die Rückmeldung an die Nutzer, die Inhalte melden, verbessern und für
mehr Transparenz hinsichtlich der Mitteilungen und der Entfernung von Inhalten sorgen.
Die Unternehmen entfernen illegale Inhalte immer schneller, schießen dabei aber nicht über das Ziel
hinaus: Am Anteil der entfernten Inhalte lässt sich ablesen, dass sie das Recht auf freie Meinungsäußerung
weiterhin respektieren. Zudem sind dank des Kodex Partnerschaften zwischen Organisationen der Zivilgesellschaft,
nationalen Behörden und IT-Plattformen entstanden, die sich Sensibilisierung und Aufklärung zum Ziel
gesetzt haben.
Hintergrund
Laut dem Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gilt „die öffentliche
Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder
nationale oder ethnische Herkunft definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe“
als Straftat. Hetze im Sinne dieses Rahmenbeschlusses ist auch dann eine Straftat, wenn sie im Internet stattfindet.
Die EU, ihre Mitgliedstaaten, Social-Media-Konzerne und andere Plattformen tragen gemeinsam die Verantwortung,
die freie Meinungsäußerung im Internet zu ermöglichen und zu fördern. Gleichzeitig ist es
ihre Pflicht, dafür zu sorgen, dass das Internet nicht zu einem rechtsfreien Raum wird, in dem Gewalt und
Hass freie Bahn haben.
In Reaktion auf die Verbreitung rassistischer und fremdenfeindlicher Online-Hetze präsentierte die Europäische
Kommission im Mai 2016 zusammen mit vier großen IT-Unternehmen (Facebook, Microsoft, Twitter und YouTube)
einen „Verhaltenskodex für die Bekämpfung von Hetze im Internet".
Am 7. Dezember 2016 hatte die Kommission die Ergebnisse einer ersten Bewertung der Umsetzung des Verhaltenskodexes
vorgestellt. Die Ergebnisse der zweiten und dritten Bewertungsrunde wurden am 1. Juni 2017 und am 19. Januar 2018
veröffentlicht und haben gezeigt, dass weitere Fortschritte erzielt wurden.
Am 28. September 2017 nahm die Kommission eine Mitteilung an, in der den Plattformen Leitlinien für Melde-
und Abhilfeverfahren an die Hand gegeben werden, um gegen rechtswidrige Online-Inhalte vorzugehen. In diesen Leitlinien
wird deutlich hervorgehoben, wie wichtig die Bekämpfung von Hetze im Internet ist, und die Notwendigkeit unterstrichen,
die Umsetzung des Verhaltenskodexes weiter voranzubringen.
Eine Empfehlung der Kommission für wirksame Maßnahmen im Umgang mit illegalen Online-Inhalten wurde
am 1. März 2018 veröffentlicht. Diese befasst sich in einem allgemeinen Teil mit allen Arten von illegalen
Inhalten und in einem spezifischen Teil mit besonderen Maßnahmen, die Plattformen zur Bekämpfung von
terroristischen Inhalten ergreifen müssen. Unter den Vorgaben, die für alle Arten von illegalen Inhalten
gelten, nennt die Empfehlung klarere „Melde- und Abhilfeverfahren“, effizientere Instrumente und proaktive Technologien,
stärkere Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Grundrechte, besondere Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen
und eine engere Zusammenarbeit mit den Behörden.
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