Als Reaktion auf die tödliche Messerattacke in Dornbirn plant das Innenministerium die
Einführung einer "Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber". Dafür ist ein Verfassungsgesetz
mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament notwendig.
Wien (bmi) - "Ich werde mein Bestes geben, um zu einer Lösung zu kommen, damit wir die Bevölkerung
vor gefährlichen Asylwerbern schützen können", sagte Innenminister Herbert Kickl am 15. Feber
zu seinem Vorhaben, eine "Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber" einführen zu wollen.
Dies sei eine Reaktion auf die tödliche Messerattacke auf den Sozialamtsleiter in Dornbirn. "Eine Sicherungshaft
gibt die derzeitige Rechtslage, vor allem das Bundesverfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen
Freiheit, nicht her. Daher braucht es eine entsprechende Änderung in der Verfassung", sagte Kickl. Hierzu
erwarte er sich einen "Schulterschluss im Parlament" für eine notwendige Zweidrittelmehrheit. "Wer
die Änderung nicht mitträgt, zeigt klar, dass ihm der Schutz der Bevölkerung vor kriminellen Asylwerbern
kein wahrhaftiges Anliegen ist", sagte der Innenminister.
Um eine Sicherungsverwahrung rechtlich abzusichern, müsste in der Verfassung im Artikel über den Schutz
der persönlichen Freiheit im Bundesverfassungsgesetz eine zusätzliche Ziffer aufgenommen werden. Diese
würde eine "fremdenrechtliche Haft" wegen der Gefährdung der nationalen Sicherheit oder der
öffentlichen Ordnung ermöglichen, ohne dass es auf die derzeit notwendige "Außerlandesbringungsperspektive"
ankommt. Dies stellt den Unterschied zu einer klassischen Schubhaft dar.
Im Bedarfsfall würde es dann bedeuten, wenn ein potenzieller "Gefährder" in Österreich
einen Asylantrag stellt, wird bereits zu Beginn eine "Gefährdungsprognose" auf Basis gewisser Anhaltspunkte
erstellt. Diese Punkte beinhalten sowohl eigene Angaben, wie zum Beispiel der Herkunftsstaat, als auch Nachforschungen
der Behörden in Datenbanken oder im Internet. Nach Abschluss können Maßnahmen zum Schutz gesetzt
werden, wie die "Sicherungshaft".
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