Innenminister Kickl rechnet mit Gesetzentwurf noch in diesem Jahr
Wien (pk) - Für ÖsterreicherInnen, die vor dem NS-Regime geflüchtet sind, gibt es schon jetzt
die Möglichkeit, die österreichische Staatsbürgerschaft auf unbürokratische Weise wiederzuerlangen.
Dieser privilegierte Zugang zum österreichischen Pass könnte bald auch für die Nachkommen der betreffenden
Personen gelten. Innenminister Herbert Kickl geht davon aus, dass die Regierung dazu noch in diesem Jahr einen
entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen wird, wie er am 14. Feber im Innenausschuss des Nationalrats erklärte.
Derzeit würden Verhandlungen mit dem Außenministerium laufen.
Anlass für die Ankündigung Kickls waren die Beratungen im Innenausschuss über drei Oppositionsanträge
zum Staatsbürgerschaftsrecht, die mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt wurden. So haben sowohl die
SPÖ ( 536/A) als auch die NEOS ( 438/A) eine erleichterte Einbürgerung für Nachkommen österreichischer
NS-Opfer beantragt. Wie für NS-Opfer selbst sollen für sie bestimmte Vorgaben wie ein österreichischer
Wohnsitz oder die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft nicht gelten. Schließlich wären die
Betroffenen österreichische StaatsbürgerInnen, hätten ihre Vorfahren den Pass durch ihre erzwungene
Flucht nicht verloren, gibt die SPÖ zu bedenken. Gelten soll das Einbürgerungsprivileg gemäß
dem SPÖ-Antrag bis einschließlich der dritten Generation (UrenkelInnen), wobei der Antrag auch eine
Erstreckung auf deren Kinder erlauben würde. Gleichzeitig will die SPÖ die bestehenden Ausschließungsgründe
für einen privilegierten Zugang von NS-Opfern zur Staatsbürgerschaft adaptieren.
NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper fordert die Regierung darüber hinaus dazu auf, eine Ausstiegs-Erklärung
zu Kapitel I des Europarat-Übereinkommens über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die
Wehrpflicht von Mehrstaatern abzugeben ( 529/A(E)). Damit würde man etwa AuslandsösterreicherInnen, die
in Großbritannien leben und vom Brexit betroffen sind, eine Doppelstaatsbürgerschaft ermöglichen.
Krisper zufolge gibt es überdies nur wenige europäische Länder, die in Sachen Doppelstaatsbürgerschaft
so restriktiv sind wie Österreich. Kapitel I des genannten Europarat-Übereinkommens stehe etwa, außer
in Österreich, nur noch in den Niederlanden und in Norwegen in Anwendung.
Seitens der Koalitionsparteien wiesen sowohl Werner Amon (ÖVP) als auch Hans-Jörg Jenewein (FPÖ)
darauf hin, dass die vereinfachte Einbürgerung von Nachkommen von NS-Opfern im Regierungsprogramm festgeschrieben
sei. Österreich müsse sich seiner historischen Verantwortung stellen, sagte Jenewein. Ganz unkompliziert
ist die Sache laut Amon aber nicht, es sei eine Fülle von Dingen zu bedenken. Ihre Fraktion würde sich
freuen, wenn bald eine Regierungsvorlage auf den Tisch komme, stellte sich auch Alma Zadic (JETZT) hinter das Anliegen.
Was den NEOS-Antrag zum Europarat-Übereinkommen betrifft, machte Innenminister Kickl geltend, dass dieses
Doppelstaatsbürgerschaften für in Großbritannien lebende ÖsterreicherInnen nicht entgegenstehe,
da Großbritannien ohnehin Doppelstaatsbürgerschaften erlaube. Diese Auskunft habe er vom Völkerrechtsbüro
bekommen.
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