Bundesrat gibt grünes Licht für
 Pilotversuche zu Rechtsabbiegen bei Rot

 

erstellt am
15. 02. 19
13:00 MEZ

Länderkammer genehmigt StVO-Novelle sowie Änderungen im Kraftfahrgesetz und im Kraftfahrliniengesetz
Wien (pk) - Rechtsabbiegen bei Rot kann in Zukunft auf Basis von Pilotversuchen erprobt werden. Eine entsprechende Novelle der Straßenverkehrsordnung, die überdies auch Vereinfachungen für den Radverkehr enthält, wurde am 14. Feber vom Bundesrat mehrheitlich genehmigt. ÖVP und FPÖ erinnerten in der Debatte vor allem daran, dass man im Ausland mit ähnlichen Regelungen bereits gute Erfahrungen gemacht habe, während die SPÖ Bedenken in Sachen Verkehrssicherheit anmeldete.

Die Länderkammer passierten zudem auch eine Novelle zum Kraftfahrgesetz, die vor allem Sicherheit beim Autokauf bringen soll, sowie Änderungen im Kraftfahrliniengesetz, bei denen es u.a. um Vereinfachungen im Haltestellenverfahren beim Wechsel des Betreibers einer Buslinie geht.

Rechtsabbiegen bei Rot bleibt umstritten
Die 30. StVO-Novelle legt nun die rechtliche Basis für die versuchsweise Erprobung von Rechtsabbiegen bei Rot und bringt dafür auch ein entsprechendes neues Verkehrszeichen. Neu sind darüber hinaus aber auch Vereinfachungen für den Radverkehr, so etwa klarere Regelungen betreffend das Befahren von Radwegen, die Einführung eines Reißverschlusssystems am Ende von Fahrradwegen oder Änderungen bei den Verhaltensregeln für RadfahrerInnen. Klargestellt wird außerdem, dass Kinder mit neun Jahren, die die entsprechende Prüfung erfolgreich abgelegt haben, den Radfahrausweis erhalten.

Der SPÖ gehen aber diese Verbesserungen für RadfahrerInnen nicht weit genug, wie dies Dominik Reisinger (SPÖ/O) erläuterte. Man müsse sich auch überlegen, wie man mit neuen Phänomenen - wie etwa E-Scootern - umgeht, sagte er. Knackpunkt für die SPÖ sei jedoch das Rechtsabbiegen bei Rot. Dies stelle einen massiven Eingriff in die Gewohnheitsrechte dar, wodurch die Verkehrssicherheit massiv gefährdet sei. Reisinger befürchtet, dass sich vor allem die Unfallgefahr für FußgängerInnen, RadfahrerInnen und sehbehinderte Menschen erhöhen werde und nannte die Bestimmung einen "populistischen Denkansatz". Sie trägt seiner Meinung nach keineswegs zu mehr Flüssigkeit des Verkehrs bei.

Dem widersprachen sowohl Gerd Krusche (FPÖ/St) als auch Marlene Zeidler-Beck (ÖVP/N) und Bundesministerin Elisabeth Köstinger, die Verkehrsminister Norbert Hofer vertrat. Sie alle wiesen darauf hin, dass es sich bei Rechtsabbiegen bei Rot um einen Pilotversuch handle, der wissenschaftlich begleitet werde. Nach der Auswertung werde dann überlegt, an welchen Kreuzungen Rechtsabbiegen bei Rot erlaubt werde. Die SPÖ suche ein Haar in der Suppe, sagte Krusche, der dem Argument, man greife in Gewohnheitsrechte ein, nichts abgewinnen konnte. Die Bestimmungen für RadfahrerInnen bezeichnete Zeidler-Beck als richtig, zeitgemäß, zukunftsweisend und ökologisch.

Kein Einspruch gegen Änderungen im Kraftfahrgesetz und im Kraftfahrliniengesetz
Die Länderkammer passierten zudem auch eine Novelle zum Kraftfahrgesetz , die vor allem Sicherheit beim Autokauf bringen soll, sowie Änderungen im Kraftfahrliniengesetz , bei denen es u.a. um Vereinfachungen im Haltestellenverfahren beim Wechsel des Betreibers einer Buslinie geht.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

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