Ministerrat beschließt Paket mit mehr als 50 Maßnahmen für besseren Opferschutz
Wien (bka) - "Wir haben die Task Force Strafrecht mit dem Ziel eingerichtet, Täter härter
zu bestrafen, den Opferschutz auszubauen und die Täterarbeit zu forcieren. Damit soll bei Gewaltdelikten und
sexuellen Straftaten der Schieflage beim Strafausmaß in Österreich entgegengewirkt werden. Das Strafausmaß
muss den Unrechtsgehalt der Straftat widerspiegeln", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz am 13. Feber
beim Pressefoyer nach dem Ministerrat. Vizekanzler Heinz-Christian Strache ergänzte, dass mit dem Paket die
bereits im Regierungsprogramm vereinbarten Strafrechtsverschärfungen umgesetzt werden und hob hervor, dass
"damit dem Bedürfnis der Bevölkerung nach Gerechtigkeit nachgekommen wird."
"Wir wollen – vor allem was sexuelle Gewalt gegen Frauen und Kinder betrifft – viel härter gegen die
Täter vorgehen, denn wer Gewalt anwendet, hat keine Milde verdient", so Sebastian Kurz. Das Paket sei
wichtig und richtig und beinhalte insgesamt rund 50 Maßnahmen.
Gesetzesanpassungen bei Sexualdelikten und Gewalt gegen Frauen und Kinder
Staatssekretärin Karoline Edtstadler präzisierte die geplanten Maßnahmen, die auf drei Säulen
aufbauen. "Wir haben uns bewusst Zeit genommen, um gemeinsam mit rund 120 Experten zu klären, was für
strengere Strafen notwendig ist, wie ein niederschwelliger Opferschutz gewährleistet werden kann und wie aktive
Täterarbeit zu etablieren ist." Es sei wichtig gewesen, zu erörtern, wo es Lücken gebe und
wo Gesetze nachzuschärfen seien. Insgesamt werde das Maßnahmenpaket die Situation für die Opfer
verbessern.
Als Beispiel für die Gesetzesanpassungen nannte die Staatssekretärin die Ausdehnung der beharrlichen
Verfolgung sowie die Einführung und Erhöhung von Mindeststrafen, wenn die Tat gegen besonders schutzwürdige
oder unmündige Personen gerichtet ist. "Auch die Höchststrafen für Rückfallstäter
bei Gewalttaten werden künftig zwingend strenger sein, der Strafrahmen wird erhöht", sagte Edtstadler.
Zudem müssten Richter alle Möglichkeiten haben, um diese Strafen auch auszusprechen, daher seien auch
die Erschwerungsgründe erweitert worden. Um zu mehr Anklagen zu kommen, sei auch die Beweislage zu verbessern.
Edtstadler verwies dabei auf "die notwendige bessere Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Behörden sowie
eine bessere Forensik und bildgebende Unterstützung, damit sich Richter und Staatsanwälte ein umfassenderes
Bild von der Situation machen können." Ein wichtiger Punkt sei auch die Ausweitung des Schutzes bei der
Wegweisung. Um Opfer vor den Tätern zu schützen, gelte künftig auch eine Bannmeile von 50 Metern.
"Außerdem sehen wir auch Präventionsprogramme für Kinder und Jugendliche vor, damit diesen
bereits früh vermittelt wird, wo Gewalt beginnt und wie man sich davor schützen kann", sagte Karoline
Edtstadler.
Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß unterstrich, dass die gesetzten Maßnahmen den von Gewalt betroffenen
Frauen und Kindern rasch und unbürokratisch helfen sollen. "Ein wichtiger Punkt ist, dass wir bei Kindern
mit der Aufklärungsarbeit bezüglich Gewalt in Beziehungen früh ansetzen müssen. Im Rahmen des
Unterrichts wird das Thema 'gewaltfreie Beziehung' eingeführt", so Bogner-Strauß. Auch sei etwa
eine neue dreistellige Notruf-Nummer für Frauen geplant, die leicht zu merken sei und die Akuthilfe sowie
Erstberatung bieten solle. Zudem werden gemeinsam mit den Ländern bundesländerübergreifende Frauenhausplätze
geschaffen sowie Übergangswohnungen eingerichtet. Im März werde es gemeinsam mit den Landesfrauenreferentinnen
ein Treffen geben, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung berücksichtigen
Innenminister Herbert Kickl erläuterte ergänzend zum Paket der Task Force, dass man vor dem Hintergrund
der kürzlich passierten Mordfälle eine Screeninggruppe eingerichtet habe, um Schwachstellen im System
festzustellen: "Wir haben oft mit Beziehungstaten zu tun, wo Täter und Opfer in enger Verbindung zueinander
stehen."
"Es gibt bei der Bevölkerung eine klare Erwartungshaltung, ein hohes Sicherheitsbedürfnis. Schwere
Straftaten sind entsprechend zu bestrafen. Es geht darum, eine Verhältnismäßigkeit zu finden –
das Anheben von Mindeststrafen ist eine geeignete Maßnahme", so der Innenminister.
Justizminister Josef Moser betonte, dass Strafrecht, Opferschutz und Täterarbeit drei Elemente seien, die
ineinander wirken. "Durch die sensible Materie ist eine besonders sorgfältige Vorgangsweise wichtig."
In das Maßnahmenpaket seien Ergebnisse von Beratungen einer Kommission eingeflossen, die zur Erkenntnis geführt
haben, dass Strafverschärfungen im Bereich Leib, Leben, Freiheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung
zu befürworten seien.
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