Neues Symbole-Gesetz tritt mit 1. März 2019 in Kraft

 

erstellt am
14. 02. 19
13:00 MEZ

Wien (bmi) - Die Bundesregierung weitet mit 1. März 2019 das Verbot der Verwendung von extremistischen Symbolen deutlich aus. Im Gesetz wird explizit darauf hingewiesen, dass auch Gesten (Handzeichen), die den demokratischen Grundwerten widersprechen, strafbar sind.

"Mit dem sogenannten Symbole-Gesetz solle eine Lücke geschlossen werden", sagt Innenminister Herbert Kickl. "Die Symbole und Gesten der in der Novelle genannten Organisationen sind verfassungsfeindlich und widersprechen unseren demokratischen Grundwerten." In Zukunft soll das Verbot Symbole folgender weiterer Gruppierungen betreffen: der sunnitisch-islamistischen Muslimbruderschaft, der rechtsextremen türkisch-nationalistischen Grauen Wölfe, der separatistisch-marxistischen PKK, der palästinensischen islamistischen Hamas, des militärischen Teils der Hisbollah sowie der kroatischen faschistischen Ustascha-Bewegung.

Europäischer Vorreiter
Der Kritik von Experten, das Verbot sei nur schwer exekutierbar und könne im Kampf gegen Radikalisierung wenig beitragen, widerspricht der Innenminister. "In den letzten Jahren haben Erscheinungen des politischen Islams in vielen europäischen Ländern merklich zugenommen und die gesellschaftliche Diskussion bestimmt." Auch deshalb würden Sicherheitsbehörden in Europa eine erhöhte Sensibilisierung in diesem Bereich sehen.

"Insbesondere in Österreich hat die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Erscheinungen des politischen Islams derzeit eine neue Qualität erreicht. So wird Österreich mit dieser Novellierung zum Vorreiter und setzt europaweit Maßstäbe", sagt Kickl. "Mit einer Änderung des Symbole-Gesetzes wird der demokratische Rechtsstaat in seiner Wehrhaftigkeit an die Erfordernisse des neuen Jahrhunderts angepasst."a

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at