Wien (bmi) - Die Bundesregierung weitet mit 1. März 2019 das Verbot der Verwendung von extremistischen
Symbolen deutlich aus. Im Gesetz wird explizit darauf hingewiesen, dass auch Gesten (Handzeichen), die den demokratischen
Grundwerten widersprechen, strafbar sind.
"Mit dem sogenannten Symbole-Gesetz solle eine Lücke geschlossen werden", sagt Innenminister Herbert
Kickl. "Die Symbole und Gesten der in der Novelle genannten Organisationen sind verfassungsfeindlich und widersprechen
unseren demokratischen Grundwerten." In Zukunft soll das Verbot Symbole folgender weiterer Gruppierungen betreffen:
der sunnitisch-islamistischen Muslimbruderschaft, der rechtsextremen türkisch-nationalistischen Grauen Wölfe,
der separatistisch-marxistischen PKK, der palästinensischen islamistischen Hamas, des militärischen Teils
der Hisbollah sowie der kroatischen faschistischen Ustascha-Bewegung.
Europäischer Vorreiter
Der Kritik von Experten, das Verbot sei nur schwer exekutierbar und könne im Kampf gegen Radikalisierung wenig
beitragen, widerspricht der Innenminister. "In den letzten Jahren haben Erscheinungen des politischen Islams
in vielen europäischen Ländern merklich zugenommen und die gesellschaftliche Diskussion bestimmt."
Auch deshalb würden Sicherheitsbehörden in Europa eine erhöhte Sensibilisierung in diesem Bereich
sehen.
"Insbesondere in Österreich hat die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Erscheinungen des politischen
Islams derzeit eine neue Qualität erreicht. So wird Österreich mit dieser Novellierung zum Vorreiter
und setzt europaweit Maßstäbe", sagt Kickl. "Mit einer Änderung des Symbole-Gesetzes
wird der demokratische Rechtsstaat in seiner Wehrhaftigkeit an die Erfordernisse des neuen Jahrhunderts angepasst."a
|