Brüssel (ec) - Alle Gasleitungen aus Drittstaaten in die EU unterliegen künftig grundsätzlich
dem europäischen Energierecht. Auf die entsprechende Überarbeitung der EU-Gasrichtlinie haben sich Unterhändler
von Parlament, Rat und Kommission gestern (Dienstag) Abend geeinigt. „Das ist ein wichtiger Schritt für den
Aufbau eines wirklich integrierten Erdgas-Binnenmarkts, der auf Solidarität und Vertrauen beruht“, erklärte
Energiekommissar Miguel Arias Cañete am 13. Feber. „Zudem wird die Europäische Kommission vollständig
einbezogen. Durch die neuen Vorschriften ist sichergestellt, dass das EU-Recht auf Pipelines angewandt wird, über
die Gas nach Europa gelangt, und dass jeder, der Gas nach Europa verkaufen will, das europäische Energierecht
einhalten muss.“
Die gestrige Einigung stellt sicher, dass die Grundsätze der EU-Rechtsvorschriften im Energiebereich (Zugang
Dritter, Entgeltregulierung, eigentumsrechtliche Entflechtung und Transparenz) für alle Gasleitungen gelten,
die in Drittländer hinein- oder aus Drittländern herausführen. Ausnahmen sind nur nach streng geregelten
Verfahren möglich, bei denen die Kommission eine entscheidende Rolle spielt. Es wird zudem dafür gesorgt,
dass die EU-Binnenmarktregeln von den nationalen Behörden unter der Aufsicht der Kommission angewandt werden.
Zudem wird die Transparenz erhöht und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Behörden
gestärkt. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Entwicklung eines gut funktionierenden, transparenten
und wettbewerbsorientierten EU-Erdgasbinnenmarkts, in dem alle Lieferanten denselben EU-Vorschriften unterliegen.
Die neuen Vorschriften stärken den Wettbewerb zwischen den Erdgaslieferanten und erhöhen die Energieversorgungssicherheit
in der gesamten EU. Da die neuen Bestimmungen gewährleisten, dass alle wichtigen Pipelines mit Drittländern
in einem transparenten Regulierungsrahmen effizient betrieben werden, wirken sie Interessenkonflikten zwischen
Infrastrukturbetreibern und Gaslieferanten entgegen, garantieren nichtdiskriminierende Entgelte und sorgen für
Rechtssicherheit bei künftigen Investitionsentscheidungen.
Ein integrierter Gasmarkt zählt zu den Eckpfeilern der EU-Energieunion und ist eine der obersten Prioritäten
der Kommission Juncker. Nach der Ankündigung von Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union
2017 hatte die Kommission ihre Vorschläge zur Überarbeitung der Gasrichtlinie am 8. November 2017 vorgeschlagen.
Nächste Schritte
Im Anschluss an die politische Einigung wird der Text der Richtlinie in allen Amtssprachen der EU erstellt und
muss dann vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich gebilligt werden. Danach wird sie im Amtsblatt
der Europäischen Union veröffentlicht und muss innerhalb von neun Monaten in nationales Recht umgesetzt
werden.
Hintergrund
Die Abhängigkeit der Europäischen Union von Erdgasimporten nimmt zu. Dieser Trend wird sich aufgrund
der abnehmenden heimischen Gasproduktion voraussichtlich fortsetzen und nur teilweise dadurch ausgeglichen, dass
die Nachfrage nach Erdgas dank Energieeffizienz- und Dekarbonisierungsstrategien sinkt. Der Anteil der Nettogasimporte
am Gesamtgasverbrauch der EU betrug 2017 74,4 Prozent. Der Großteil der Gasimporte der EU stammt aus Russland
(42 Prozent), gefolgt von Norwegen (34 Prozent) und Algerien (10 Prozent); importiertes Flüssigerdgas hat
einen Anteil von 14 Prozent an den Gesamteinfuhren. Die Importe sind in den vergangenen zwei Jahren aufgrund eines
höheren Verbrauchs, niedrigerer Preise und einer abnehmenden EU-internen Förderung gestiegen.
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