Die Erhöhung von Strafen bei Delikten gegen Polizistinnen und Polizisten sowie eigene
Tatbestände bei Behördentäuschung
Wien (bmi) - "Wir haben uns in der Task Force sehr mit dem Schutz von Kindern und Frauen bei Gewalt
und Sexualverbrechen beschäftigt, das ist auch wichtig und notwendig, aber es ist auch wesentlich, Strafen
bei Delikten gegen Personen zu verschärfen, die besonders gefährdenden Berufsgruppen angehören,
wie Polizistinnen und Polizisten", sagte Innenminister Herbert Kickl im Rahmen des Ministerrats zum Thema
"Task Force Strafrecht" am 13. Februar in Wien. Außerdem sei es notwendig, ergänzte Kickl,
Straftatbestände im Bereich des Asylwesens einzuführen, etwa im Bereich des Phänomens der Behördentäuschung
durch Alterslüge oder Erschleichung von internationalem Schutz.
"Seit Anfang dieses Jahres gibt es eine geradezu unheimliche Mordserie in Österreich, erst gestern wurde
wieder eine Frau von ihrem Ex-Lebensgefährten erschossen", sagte der Innenminister. "Deshalb habe
ich schon vor Wochen eine entsprechende Screening-Gruppe eingerichtet, damit wir uns jeden dieser Fälle ganz
genau ansehen können, um zu erkennen, wo es Schwachstellen im System gibt." Zwei Dinge könne man
feststellen, sagte Kickl. "Erstens, wir haben sehr oft mit Beziehungstaten zu tun, und zweitens, sehr viele
Personen, die in diese Taten involviert sind, kommen aus anderen Ländern und anderen Kulturkreisen."
Deshalb sei wichtig, betonte der Innenminister, "möglichst früh in eine Entwicklung eingreifen zu
können, die in Richtung Gewalt abzielt".
Bei der Bevölkerung gebe es hier eine große Erwartungshaltung. "Schwere Straftaten sind entsprechend
schwer zu bestrafen." Dabei gehe es darum, die Verhältnismäßigkeit zu finden. "Das Einführen
von Mindeststrafen oder Erschwernisgründen sind hier geeignete Maßnahmen", sagte der Innenminister.
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