Vorstellung des Entwurfes und Endabstimmung mit Stakeholdern
Wien (bmvrdj) - Am 12. Feber fand im Kleinen Festsaal des Justizministeriums das letzte Stakeholdertreffen
zur Novelle des Strafvollzugsgesetzes statt. Der Einladung von Josef Moser zur Präsentation des Entwurfs folgten
über fünfundzwanzig Vertreterinnen und Vertreter aus der Praxis, nämlich aus den Bereichen der Anstaltsleitung,
Justizwache, Sozialarbeit und Gewerkschaft.
„Bei der Erstellung der Novelle war es uns wichtig, die Bedürfnisse der Praxis zu berücksichtigen. Deshalb
habe ich mehrere Stakeholdertreffen veranstaltet, um einen Austausch zwischen den Praktikern und unseren Legisten
anzuregen“, hielt Justizminister Josef Moser fest. Im Rahmen des Treffens wurde der Entwurf der Novelle vorgestellt
und besprochen. Dieser sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:
Mehr Sicherheit in Österreichs Justizanstalten durch:
- Neuregelung der Durchsuchungsvorschriften
- Verbot von Mobilfunkgeräten auf dem Gelände von
Justizanstalten (sofern sie
- nicht zugelassen sind) sowie rechtliche Grundlage zum Betrieb
von technischen
- Einrichtungen, um verbotenen Mobilfunkverkehr zu stören,
zu unterdrücken oder Geräte zur funkbasierten Übertragung von Daten aufzufinden
- Erweiterung des Katalogs der Dienstwaffen
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Einsatz von
Bodycams
Entlastung der Justizanstalten:
- Erweiterung des elektronisch überwachten Hausarrestes
(bis zu 24 Monaten – ausgenommen sind Strafen aufgrund schwerer Gewalt- oder Sexualverbrechen)
- Verhandlungen über die bedingte Entlassung können
in Zukunft per Videokonferenz durchgeführt werden (Ausnahme in besonders begründeten Einzelfällen)
- Keine zwingende Vorlage einer Äußerung des Anstaltsleiters
in Verfahren über die bedingte Entlassung (in einigen Fällen)
Die Beteiligten begrüßten den Entwurf, der deutliche Verbesserungen für den gesamten Bereich des
Strafvollzugs mit sich bringen wird.
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