Leistbares Wohnen im Burgenland

 

erstellt am
25. 02. 19
13:00 MEZ

Neue Wohnbauförderung führt zu mehr Förderanträgen – Anstieg um knapp 15% in den vergangenen zwei Monaten
Eisenstadt (blms) - Die 2018 beschlossenen Neuerungen der Burgenländischen Wohnbauförderung – unter anderem mit höheren Einkommensgrenzen und höheren Förderungen – zeigen Wirkung. Bereits in den Monaten Dezember 2018 und Jänner 2019 ist ein deutliches Plus bei den Förderanträgen festzustellen. So ist die Zahl der Förderanträge in diesem Zeitraum im Vergleich zu den Monaten Dezember 2017 und Jänner 2018 von 612 auf 702, also um knapp 15%, gestiegen. „Wir haben mit den Neuerungen das Ziel verfolgt, dass Bauen und Wohnen im Burgenland leistbar bleiben und noch mehr Burgenländerinnen und Burgenländer von der Wohnbauförderung profitieren“, so Wohnbaureferent Landeshauptmann Hans Niessl.

Durch die neue Wohnbauförderung sind um bis zu 25% mehr Förderung möglich. Neben einer höheren Grundförderung gibt es auch eine Anhebung der Kinderzuschläge. Die Rückzahlungsmodalitäten wurden zu Gunsten der Häuslbauer stark verbessert Die Laufzeit der Darlehen wurde auf 30 Jahre erhöht, die Zinssätze wurden deutlich gesenkt. So beträgt in den ersten 10 Jahren der Zinssatz nur 0,7%. Nicht nur für Neubauten, sondern auch für Sanierungsmaßnahmen wurden die Förderungen angehoben. Unter anderem neu sind die Schwerpunkte „Generationenwohnen“ und „bodenverbrauchsparendes Bauen“. Insgesamt stehen im Budget 2019 mehr als 123 Millionen Euro an Fördermittel zur Verfügung.

Der Wohnbaureferent weiter: „Für alle, die ein Haus errichten oder sanieren wollen, ist es ratsam, vor Beginn die Energieberatung in der Burgenländischen Wohnbauförderung zu kontaktieren und eine kostenlose und unabhängige Energieberatung in Anspruch zu nehmen.“ 2018 wurden insgesamt 2.021 Energieberatungen durchgeführt.

Niessl verweist auch auf die derzeit laufende Sonderförderaktion des Burgenländischen Ökoenergiefonds für den Tausch von Ölkesseln. Die Förderhöhe für den Tausch eines bestehenden Ölkessels auf ein alternatives Heizsystem beträgt 30% der anfallenden anrechenbaren Kosten und maximal 3.000 Euro (in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses). Wird das Heizsystem mit einer Photovoltaikanlage oder mit einer Solaranlage kombiniert, ist ein Bonusbetrag möglich. Die am 1. Jänner 2019 gestartete Sonderförderaktion läuft noch bis 15. Mai 2019.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.burgenland.at

 

 

 

 

 

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