Volksbefragung zum Thema „Leitspital“ am 7. April 2019

 

erstellt am
25. 02. 19
13:00 MEZ

Befragung der Bevölkerung im politischen Bezirk Liezen
Liezen/Graz (lk) -Mit Sonderstück, EZ/OZ: 3028/1, eingebracht am 15. Jänner 2019 im Landtag Steiermark, stellten erstmals seit Inkrafttreten des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes am 1. Jänner 1987 ein Drittel der Mitglieder des Landtages, nämlich die Landtagsabgeordneten der FPÖ und KPÖ, das Verlangen auf Durchführung einer Volksbefragung betreffend das „Leitspital" im Bezirk Liezen.

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom 31. Jänner 2019 die Volksbefragung im politischen Bezirk Liezen mit Verordnung, kundgemacht durch LGBl. Nr. 5/2019, angeordnet. Als Tag der Volksbefragung wurde Sonntag, der 7. April 2019, festgesetzt.

Die beantragte und angeordnete Fragestellung lautet: „Soll es im Bezirk Liezen anstelle der bestehenden drei Krankenhausstandorte in Bad Aussee, Rottenmann und Schladming nur mehr ein zentrales ‚Leitspital’ geben?"

Zur Teilnahme an der Volksbefragung sind Personen berechtigt, die österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Hauptwohnsitz innerhalb einer Gemeinde des politischen Bezirks Liezen sind, am 7. April 2019 das 16. Lebensjahr vollendet haben (Personen bis zum Geburtstag 7. April 2003) und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

Überblick über die wichtigsten Termine und Fristen zur Volksbefragung:

  • spätestens Fr., 8.3.2019: Auflage der Information über den Zweck und die Wirkung der Volksbefragung in den Gemeinden des politischen Bezirks Liezen
  • spätestens Di., 2.4.2019: Festlegung der Befragungssprengel, Befragungslokale, Befragungszeiten und Verbotszonen in den Gemeinden des politischen Bezirks Liezen durch die Gemeindewahlbehörde
  • spätestens Do., 4.4.2019: amtliche Benachrichtigung der Stimmberechtigten über Befragungslokale und Befragungszeiten
  • So., 7.4.2019 Befragungstag

Es gibt bei dieser Volksbefragung keine Rechtsgrundlage für das Ausüben des Stimmrechts mittels Briefwahl. Damit ist eine briefliche Stimmabgabe bei dieser Volksbefragung ausgeschlossen!

 

 

 

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