EU-Haushalt 2021-2027

 

erstellt am
21. 02. 19
13:00 MEZ

Vorläufige Einigung über den Europäischen Verteidigungsfonds
Brüssel (ec) - Die EU-Institutionen haben am 20. Feber eine teilweise politische Einigung über den Europäischen Verteidigungsfonds erzielt. Der Europäische Verteidigungsfonds soll mit 13 Mrd. Euro ausgestattet sein und wurde von der Kommission im Juni 2018 im Rahmen der langfristigen Haushaltsplanung der EU für den Zeitraum 2021-2027 vorgeschlagen. „Das ist ein entscheidender Schritt, der die europäische Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich Realität werden lässt. Der Europäische Verteidigungsfonds hilft den Mitgliedstaaten dabei, Steuergelder effizienter zu investieren und die Verteidigungsindustrie stärker und innovativer zu machen“, so Kommissionsvizepräsident Jyrki Katainen. „Zudem fördert er die Autonomie der EU und sichert ihre technologische Führungsrolle im Verteidigungsbereich.“

Elzbieta Bienkowska, die für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU verantwortliche Kommissarin, fügte hinzu: „Diese Einigung ist ein weiterer wichtiger Garant dafür, dass Europa besser für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sorgen kann. Mit dem Fonds werden die technologische Innovation und die Kooperation im europäischen Verteidigungssektor vorangetrieben. Somit stehen Europa modernste interoperable Verteidigungstechnologien und entsprechende Ausrüstungen in ganz neuen Bereichen wie künstliche Intelligenz, verschlüsselte Software, Drohnentechnologie oder Satellitenkommunikation zur Verfügung.“

Die Einigung muss noch vom Europäischen Parlament und dem Rat förmlich gebilligt werden. Für die Haushaltsaspekte und einige diesbezügliche horizontale Bestimmungen des geplanten Europäischen Verteidigungsfonds ist die umfassende Einigung über den neuen langfristigen EU-Haushalt maßgeblich, den die Kommission im Mai 2018 vorgeschlagen hat.

In einer Welt, die von zunehmender Instabilität und grenzübergreifenden Bedrohungen für unsere Sicherheit geprägt ist, kann kein Land allein bestehen. Die Juncker-Kommission unternimmt daher beispiellose Anstrengungen zum Schutz und zur Verteidigung der Europäer. Der Europäische Verteidigungsfonds wurde von der Kommission im Juni 2018 im Rahmen der langfristigen Haushaltsplanung der EU für den Zeitraum 2021-2027 als eine der Initiativen vorgeschlagen, mit denen die Fähigkeit der EU zum Schutz der eigenen Bürger verbessert werden soll.

Die über die nachstehenden Schlüsselelemente erzielte Einigung muss noch vom Europäischen Parlament und dem Rat förmlich angenommen werden:

  • Der Fonds wird während des gesamten Verlaufs der industriellen Entwicklung – von der Forschungsphase über die Entwicklung von Prototypen bis hin zur Zertifizierung – Unterstützung bieten.
  • In diesem Rahmen werden gemeinsame Forschungsprojekte vorrangig durch Finanzhilfen finanziert.
  • Über die Forschungs- und Gestaltungphase hinaus, in der eine Finanzierung bis zu 100 Prozent möglich ist, stehen Mittel aus dem EU-Haushalt zur Verfügung. Damit werden Investitionen der Mitgliedstaaten durch die Kofinanzierung jener Kosten ergänzt, die für die Prototypentwicklung (maximaler Förderanteil 20 Prozent) und die damit verbundenen Test-, Qualifizierungs- und Zertifizierungsmaßnahmen (bis zu 80 Prozent) anfallen.
  • Durch den Fonds werden über höhere Finanzierungssätze Anreize für Projekte geschaffen, an denen über Landesgrenzen hinweg zahlreiche KMU und mittelgroße Unternehmen in der Lieferkette des Verteidigungssektors beteiligt sind.
  • Für förderfähige Projekte im Kontext der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) ist – allerdings nicht automatisch – ein zusätzlicher Kofinanzierungsbonus von 10 Prozent vorgesehen.
  • Die Projekte werden zwar im Einklang mit den Verteidigungsprioritäten im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und insbesondere des Plans zur Fähigkeitenentwicklung definiert, es können aber auch regionale und internationale Prioritäten, unter anderem im Kontext der NATO, berücksichtigt werden.
  • Im Normalfall sind ausschließlich Kooperationsprojekte förderfähig, an denen mindestens drei förderfähige Einrichtungen aus wenigstens drei Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern beteiligt sind.
  • Zwischen 4 Prozent und 8 Prozent der Mittel werden für disruptive, mit hohem Risiko behaftete Innovationen bereitgestellt, mit denen langfristig die technologische Führungsrolle der EU und ihre Verteidigungsautonomie gestärkt werden.
  • Grundsätzlich sind nur in der EU oder in assoziierten Ländern ansässige Einrichtungen, die nicht unter der Kontrolle eines Drittlands stehen, bzw. die betreffende juristische Person förderfähig. Tochtergesellschaften in der EU, deren Muttergesellschaft ihren Sitz in einem Drittland hat, können in Ausnahmefällen förderfähig sein, sofern durch genau festgelegte Bedingungen gewährleistet wird, dass kein Risiko für die Sicherheits- und Verteidigungsinteressen der EU und der Mitgliedstaaten besteht. Außerhalb der EU ansässige Einrichtungen erhalten keine EU-Mittel, können sich jedoch an Kooperationsprojekten beteiligen. Somit schließt die EU niemanden vom Europäischen Verteidigungsfonds aus, sondern legt damit Finanzierungsvoraussetzungen fest, die mit den Bedingungen vergleichbar sind, die in Drittlandsmärkten für Unternehmen aus der EU gelten.


Hintergrund
Präsident Juncker erklärte in seinen im Juni 2014 ausgegebenen politischen Leitlinien die Stärkung der Sicherheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger zur Priorität. In seiner Rede zur Lage der Union 2016 kündigte er die Einrichtung eines Europäischen Verteidigungsfonds an.

Seitdem setzt sich die Kommission unter der Federführung von Präsident Juncker und mit Unterstützung der Mitgliedstaaten dafür ein, dass die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich im Rahmen des EU-Haushalts Realität wird.

Die Kommission stellt die Weichen dafür bereits im laufenden EU-Haushaltszeitraum, der 2020 endet. Erstmals in der Geschichte Europas schafft die EU Anreize für die europäische Verteidigungszusammenarbeit und stellt dafür 590 Mio. Euro an Haushaltsmitteln zur Verfügung (90 Mio. Euro sind für die einschlägige Forschung in den Jahren 2017-2019 vorgesehen, 500 Mio. Euro für die Entwicklung von Ausrüstung und Technologie im Zeitraum 2019-2020).

  • Die Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigungsforschung nimmt bereits Gestalt an. Eine der ersten EU-Finanzhilfevereinbarungen im Rahmen des Haushalts für 2017 wurde über das Forschungsprojekt Ocean2020 geschlossen. Die daran beteiligten 42 Partner aus 15 EU-Ländern werden bei Missionen zur Meeresüberwachung unterstützt, für die Drohnen und unbemannte U-Boote in Flottenoperationen eingebunden werden. In den kommenden Wochen wird die Kommission weitere, im Haushaltsplan 2018 vorgesehene Kooperationsprojekte im Bereich Verteidigungsforschung ankündigen und für 2019 neben dem Arbeitsprogramm auch die endgültige Fassung der aus der noch verbleibenden Haushaltstranche finanzierten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen präsentieren.
  • Die Kommission hat offiziell Beratungen mit den Mitgliedstaaten über die Finanzierung gemeinsamer Industrieprojekte im Verteidigungsbereich aufgenommen. Sobald die Stellungnahmen der Mitgliedstaaten vorliegen, wird die Kommission in einigen Wochen zum ersten Mal überhaupt ein Arbeitsprogramm für das Europäische Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich (EDIDP) annehmen, das die Kofinanzierung gemeinsamer Industrieprojekte im Verteidigungsbereich aus dem EU-Haushalt für die Jahre 2019 und 2020 vorsieht.


Auf der Grundlage dieser beiden Pilotprogramme und der Aufstockung der Anschubfinanzierung schlug die Kommission im Juni 2018 vor, im Rahmen der nächsten langfristigen EU-Haushaltsplanung einen umfassenden Europäischen Verteidigungsfonds für die Bereiche der einschlägigen Forschung und Fähigkeiten aufzulegen und mit 13 Mrd. Euro zu dotieren.

Der Europäische Verteidigungsfonds ergänzt andere von der Kommission vorgeschlagene EU-Programme, insbesondere die für die Fazilität „Connecting Europe“ vorgesehenen Mittel von 6,5 Mrd. Euro, mit denen die strategischen Verkehrsinfrastrukturen erweitert und für die militärische Mobilität tauglich gemacht werden sollen, sowie das neue Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont Europa, für das 100 Mrd. Euro bereitgestellt werden.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://ec.europa.eu/

 

 

 

 

 

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