Steuerreform: Auch Bauern brauchen Entlastung

 

erstellt am
21. 02. 19
13:00 MEZ

Hohe Sozialversicherungsbeiträge für Bauern der Hauptknackpunkt
Linz (lk-ooe) - Mit der geplanten Steuerreform sollen von 2020 bis 2022 schrittweise auf 4,5 Milliarden Euro ansteigende Entlastungen für die Bürger und die Wirtschaft umgesetzt werden. „Die Landwirtschaftskammer fordert vor allem eine spürbare Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen für klein- und mittelbäuerliche Betriebe, die auch bei der geplanten Tarifreform für die Einkommenssteuer keine Entlastungen zu erwarten haben. Zudem sind dringend weitere Entlastungen bei der Besteuerung von Betriebsmitteln sowie bei den Sozialversicherungsbeiträgen für Saison-Fremdarbeitskräfte im Obst- und Gemüsebau erforderlich“, verlangt LK-Präsident Franz Reisecker und ergänzt: „Aufgrund der in mehreren Sparten schwierigen Einkommenssituation, steigender Produktionsauflagen und hoher SV-Beitragsbelastungen drohen vor allem kleinere bäuerliche Betriebe völlig aus der Produktion gedrängt zu werden. Speziell in benachteiligten Gebieten und Grünlandregionen könnte das zur völligen Aufgabe der Bewirtschaftung bisheriger Kulturlandschaftsflächen führen. Zudem drohen aufgrund der verzerrten wirtschaftlichen Wettbewerbssituation ganze Sparten der Agrarproduktion – wie zB im Obst- und Gemüsebau – wegzubrechen. Bei der anstehenden Steuerreform muss hier gezielt durch Entlastungen gegengesteuert werden.“

Mehrstufige Steuer- und Abgabenentlastung
In einem ersten Schritt sollen im Zuge der geplanten Steuerreform im kommenden Jahr vor allem Niedrigverdiener, die keine Einkommenssteuer zahlen, durch eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge im Volumen von ca. 700 Millionen Euro entlastet werden. Daneben sind eine Erhöhung der Werbungskostenpauschale sowie eine Anhebung der Kleinunternehmergrenze im Umsatzsteuerrecht in Diskussion. In einer zweiten Stufe soll 2021 durch eine Senkung des Einkommensteuertarifes in den unteren Stufen der Kernpunkt der Reform umgesetzt werden. 2022 sollen dann Maßnahmen zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes zur Sicherung und zum Ausbau von Arbeitsplätzen folgen.

Hauptknackpunkt Sozialversicherungsbeiträge
Viele kleinere bäuerliche Betriebe können die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr aus den Einkünften der Land- und Forstwirtschaft erwirtschaften. Aufgrund einer hohen Mindestbeitragsgrundlage bei der pauschalen Beitragsberechnung und einer noch höheren Mindestbeitragsgrundlage sowie einem dreiprozentigen Aufschlag bei der SV-Beitragsgrundlagenoption sind hier vor allem Kleinbetriebe mit einer untragbaren Kostenbelastung konfrontiert. Die Bäuerinnen und Bauern fordern daher eine Angleichung der Mindestbeitragsgrundlage mit der gewerblichen Sozialversicherung. „Nur so können unsere klein- und mittelbäuerliche Strukturen gerade im Berg- und Grünlandgebiet auch mittel- und längerfristig in der Produktion gehalten werden“, appelliert Kammerpräsident Reisecker.

Dramatische Wettbewerbsverzerrung im Obst- und Gemüsebau
Die heimischen Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Lebensmitteleinzelhandel setzen immer stärker auf heimisches Obst und Gemüse. Nicht überall können hier die bestehende Nachfrage nach heimischen Produkten gedeckt bzw. die erforderlichen Preise zur Deckung der höheren Produktionskosten in Österreich bezahlt werden.

Die Landwirtschaftskammer fordert daher mit Deutschland vergleichbare Wettbewerbsbedingungen für den Einsatz ausländischer Saisonarbeitskräfte. Vor allem im Obst- und Gemüsebau aber auch im arbeitsintensiveren Biolandbau werden zur Bewältigung von Arbeitsspitzen Fremdarbeitskräfte dringend benötigt.

„Es braucht vor allem eine Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen für ausländische Saisonarbeitskräfte nach dem Modell der 70-Tage-Reglung in Deutschland. Ansonsten ist die Versorgung mit heimischem Obst und Gemüse mittelfristig massiv in Gefahr“, warnt Präsident Reisecker.

Agrar- und Lebensmittelproduktionsstandort stärken
Österreich verfügt über eine auf dem Heimmarkt und insbesondere auch im Export sehr erfolgreiche Lebensmittelverarbeitung bzw. Lebensmittelindustrie. Diese sieht sich am EU-Binnenmarkt aber einer immer schärferen wirtschaftlichen Konkurrenz ausgesetzt. Wesentliche Grundlage für diesen Wirtschaftszweig ist die heimische Landwirtschaft, die diesen mit Agrarprodukten bzw. Rohstoffen versorgt. „Es braucht daher in einem weiteren Schritt der Steuerreform ab 2022 auch dringend steuerliche Entlastungen für die heimischen bäuerlichen Betriebe im Betriebsmittelbereich um die Rohstoffversorgung der Lebensmittelwirtschaft auch mittel- und längerfristig sicherstellen zu können. Wenn es bei einem weiteren Schritt der Steuerreform 2022 um die Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes geht muss auch die Agrar- und Lebensmittelwirtschaft wesentlicher Teil der steuerlichen Entlastung sein“, fordert Präsident Reisecker unmissverständlich von der Bundesregierung.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.ooe.lko.at/

 

 

 

 

 

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