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KommAustria erteilt Zulassung |
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Sendegebiet des neuen Programms versorgt 61% der Bevölkerung Österreichs "Für die Österreicherinnen und Österreicher bedeutet dies einen wichtigen Fortschritt im bisher übersichtlichen Segment nationaler Hörfunkangebote", sagt Mag. Michael Ogris, Vorsitzender der KommAustria. "Wir werden ein Stück mehr Programm-, vielleicht aber auch ein Stück mehr Meinungsvielfalt bekommen. Immerhin bedeutet diese Entwicklung, dass das Publikum künftig neben lokalen und regionalen Programmen auch eine größere Auswahl an Radioprogrammen hat, deren Informationsanteile eher nationale und internationale Themen behandeln." Das künftige 24-Stunden-Vollprogramm richtet sich an die Zielgruppe der 14- bis 59-Jährigen. Musikalisch ist ein breit angelegter Musikfluss aus so genannter Adult Contemporary-Musik der 80er Jahre bis heute angekündigt. Neben dem Musikschwerpunkt und regelmäßigen Wetter- und Verkehrsberichten sowie Veranstaltungshinweisen, will das Programm auf aktuelle Informationen und zielgruppengerechte Inhalte aus den Bereichen Sport, Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft wertlegen und aktuelle Themen aufgreifen, über die Österreich spricht. Welt- und Österreich-Nachrichten soll es tagsüber stündlich geben. Mit einer Ausschreibung hatte die Medienbehörde KommAustria im Dezember 2018 Radioveranstaltern die Möglichkeit gegeben, unter Zusammenlegung mehrerer regionaler UKW-Zulassungen einen Antrag auf Erteilung einer bundesweiten Privatradio-Zulassung zu stellen. Die Frequenzen und Versorgungsgebiete sind von der Antragstellerin aus eigenem Zulassungsbestand oder aus Überlassung von Dritten einzubringen und müssen in Summe eine technische Reichweite von mindestens sechzig Prozent der Bevölkerung haben. In den von der "Antenne ´Österreich´ und Medieninnovationen GmbH" eingebrachten und von der Behörde als zulässig anerkannten Versorgungsgebieten leben 61 % der Österreicherinnen und Österreicher. Zum Sendegebiet zählen nahezu alle Landeshauptstädte, größeren Städte und Gemeinden. Eine genaue Darstellung des Versorgungsgebietes ist dem Bescheid der KommAustria zu entnehmen, abrufbar auf der Website http://www.rtr.at. Nach Eintritt der Rechtskraft bleiben der Zulassungsinhaberin neun Monate Zeit, um den Sendebetrieb aufzunehmen. |
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