ÖAMTC: Vorsicht bei Urlaubsplanung, Medienberichte verfolgen und britische Botschaft befragen
London/Wien (öamtc) - Während ein geregelter, "weicher" Brexit keine bedeutenden Auswirkungen
für Reisende hätte, ergäben sich im Falle eines "harten" Brexits teils gravierende Konsequenzen.
Nach dem 29. März würde im Vereinigten Königreich dann kein EU-Recht mehr gelten. "Reisende
sollten daher auf alle Eventualitäten vorbereitet sein. Es gilt abzuwarten und sich bis dahin immer wieder
kurzfristig zu informieren", rät ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Flugexperten erwarten zudem Ausfälle
und Verzögerungen. "Insgesamt sind Pauschalreisende, die im Reisebüro oder online buchen, besser
geschützt, da der Veranstalter das Gelingen der Reise in jedem Fall garantiert", stellt die Expertin
des Mobilitätsclubs dar.
"Ratsam für kurzfristige Flugbuchungen ist es, die AGBs der Airline genau zu lesen – denn eine eventuelle
'Brexit-Klausel' könnte den entschädigungsfreien Ausfall des Fluges aufgrund des Austritts vorsehen",
sagt die Expertin. "Wer demnächst eine Fernreise plant, sollte Zwischenstopps in Großbritannien
vermeiden. Denn es lässt sich nicht abschätzen, wie groß das Chaos nach einem Brexit sein wird."
Die Expertin kennt weitere wichtige Details:
- Fluggastrechte: Zwar hat das Vereinigte Königreich
angekündigt, die EU- Fluggastrechte weiterhin zu wahren (genauso die Passagierrechte von Bahn-, Bus- und Schiffsreisenden)
– Passagiere hätten damit wie gewohnt Ansprüche bei Verspätung oder Annullierung. "Auf der
sicheren Seite ist man jedoch, wenn man eine Airline bucht, die ihren Sitz in der EU hat", weiß Pronebner.
- Einreise nach Großbritannien: Dass man nach dem Brexit
nur noch mit Visum einreisen darf, ist unwahrscheinlich. Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, dass britische Staatsangehörige
für Kurzaufenthalte (bis 90 Tage) in der EU kein Visum brauchen – sofern dasselbe für EU-Bürger,
die nach Großbritannien reisen, gilt. "Es empfiehlt sich aber, rechtzeitig vor der Reise Kontakt mit
der britischen Botschaft in Wien aufzunehmen", so die ÖAMTC-Expertin.
- Anreise mit Auto: Die britischen Behörden haben angekündigt,
dass sich für Besitzer eines EU-Führerscheins auch nach dem Austritt nichts ändern wird. Das Mitführen
eines internationalen Führerscheins ist nicht notwendig. "War die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte
bisher nur eine Empfehlung, wird sie künftig jedoch zum Muss", weiß die Juristin. "Außerdem
sollten Autoreisende die Bedingungen ihrer Kfz-Haftpflicht-, Kasko- und Rechtsschutzversicherung prüfen, ob
diese auch Schäden im Gebiet des Vereinigten Königreichs abdeckt."
EU-Heimtierausweis und Krankenversicherungskarte wären in GB ungültig
- Reisen mit Haustieren: "Im Falle eines 'harten' Brexits
verliert der EU-Heim¬tier-ausweis¬ ver¬mut¬lich seine Gültigkeit und es könnten zusätz¬liche
vete¬ri¬när¬me¬di¬zi¬ni-sche Doku¬mente not¬wendig sein", warnt ÖAMTC-Expertin
Pronebner. "Es obliegt dem Vereinigten Königreich, Einfuhrbestimmungen für Tiere aus EU-Ländern
festzulegen. Auch hier gilt: Reisende sollten sich informieren, die Medienberichterstattung verfolgen bzw. die
Botschaft kontaktieren."
- Krankenversicherung: Die Europäische Krankenversicherungskarte
(EKVK) wird von den gesetzlichen Krankenkassen kostenlos zur Verfügung gestellt und ist meist auf der Rückseite
der e-Card zu finden. Im Falle eines harten Brexits würde die EKVK jedoch ihre Gültigkeit verlieren.
Dann empfiehlt es sich, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen – Clubmitglieder sind mit einem ÖAMTC-Schutzbrief
im Falle von Krankheit oder Unfall gut abgesichert.
- Roaming: "Nach dem Brexit könnten für Reisende,
die ihr österreichisches Mobiltelefon im Vereinigten Königreich nutzen, wieder Roaming-Gebühren
anfallen", sagt die Juristin. "Die Mobilfunkbetreiber der EU sind jedoch verpflichtet, ihre Kunden über
allfällige Roaming-Kosten bei Reisen nach Großbritannien zu informieren."
- Zoll: Bei einem "No deal"-Szenario ist die Einführung
von Zollkontrollen wahrscheinlich. Dann muss am Flughafen der "grüne" Ausgang durch die Zollkontrolle
gewählt werden. Außerdem dürfen Flugreisende aus Großbritannien nur mehr Waren im Wert von
430 Euro (mit anderen Verkehrsmitteln 300 Euro, für Jugendliche unter 15 Jahren 150 Euro) nach Österreich
einführen bzw. unterliegen Waren wie Tabak und Alkoholika strengeren Beschränkungen.
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