Bezugsdauer österreichweit am kürzesten. Gesamtkosten gehen kontinuierlich zurück
Bregenz (vlk) – In ihrer Beantwortung einer Landtagsanfrage hält Landesrätin Katharina Wiesflecker
einmal mehr fest, dass sich das Vorarlberger Mindestsicherungsmodell bewährt hat. "Die sinkenden Zahlen
– sowohl bei den Gesamtausgaben als auch bei der Zahl der Beziehenden – zeigen eindeutig, dass wir auf dem richtigen
Weg sind", ist Wiesflecker überzeugt. Vor allem die bundesweit kürzeste Verweildauer von durchschnittlich
6,4 Monaten belege eindrücklich, dass es in Vorarlberg am besten gelinge, die Menschen aus der Mindestsicherung
rasch auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren.
"Vergleicht man die durchschnittliche Bezugsdauer mit den anderen Bundesländern, zeigt sich, dass wir
in Vorarlberg an der Spitze liegen", stellt Landesrätin Wiesflecker fest. So beträgt die Verweildauer
in Wien 9,2 Monate, im Burgenland 8,7 Monate oder in Oberösterreich 7,8 Monate, der österreichweite Durchschnitt
liegt bei 8,5 Monaten.
Gesunken sind auch die monatlichen Gesamtkosten (zur Deckung des Lebensunterhaltes und/oder Wohnbedarfes) von Jänner
2018 bis Dezember 2018, und zwar um ca. elf Prozent. Seit der Novelle des Mindestsicherungsgesetzes und -verordnung
mit Juli 2017 konnten die monatlichen Gesamtkosten um 18,5 Prozent gesenkt werden, das Gesamtbudget hat sich um
24 Prozent verringert.
Die Fallzahlen (bezogen auf Haushalte) sind um ca. 16 Prozent zurückgegangen. Laut dem aktuellen Monatsbericht
zur Flüchtlingssituation bezogen im Jänner 2019 in Vorarlberg 3.313 Asylberechtigte (Konventionsflüchtlinge
und subsidiär Schutzbedürftige) die Mindestsicherung, davon 1.904 im erwerbsfähigen Alter.
Der Zweck der Mindestsicherung – die staatliche Hilfe zur Führung eines menschenwürdigen Lebens solange,
bis die betroffenen Personen dies aus eigener Kraft leisten können – ist eine zentrale sozialpolitische Aufgabe.
"Besonders für Konventionsflüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte sind die Leistungen aus
der Mindestsicherung wesentlich, weil diese Zielgruppen während des Asylverfahrens keine Erwerbsarbeit ausüben
dürfen und somit nach der Asylzuerkennung als Vollbeziehende von der Grundversorgung in die Mindestsicherung
wechseln", erklärt Landesrätin Wiesflecker. Daher werde mittels Integrationsvereinbarung sichergestellt,
dass diverse vom Land Vorarlberg und dem Arbeitsmarktservice zur Verfügung gestellte Integrationsmaßnahmen
wie etwa Alphabetisierungs- und Sprachkurse oder Beschäftigungsinitiativen (Start 2 Work, Jugendcollege, etc.)
absolviert werden, um eine möglichst rasche Vermittlung hin zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen, so Wiesflecker.
So konnte das AMS im Jahr 2018 1.121 Beschäftigungsaufnahmen von bleibeberechtigten Flüchtlingen erreichen,
im Jänner 2019 waren es bereits 106 – die Maßnahmen wirken also.
Belegen lässt sich der Erfolg dieses Weges auch mit den Zahlen bei den Kürzungen, die aufgrund von Verstößen
gegen die Auflagen getroffen werden. 35 Prozent der Kürzungen betrafen Konventionsflüchlinge/subsidiär
Schutzberechtigte, also im Verhältnis zur Zahl der Beziehenden, ist diese Gruppe bei den Sanktionen unterrepräsentiert.
"Wichtig ist mir auch, darauf hinzuweisen, dass 36 Prozent aller Mindestsicherung Beziehenden Kinder bzw.
Jugendliche sind. Diese wären bei Leistungskürzungen besonders betroffen", zeigt sich Wiesflecker
besorgt. 60 Prozent aller Beziehenden verfügen außerdem über irgendeine Form von Einkommen. Allerdings
reicht dieses Einkommen zur Führung eines menschenwürdigen Lebens nicht aus, sodass eine Aufstockung
auf die Mindestsicherungssätze erfolgt (sog. "Aufstockende").
Das Vorarlberger Modell der Mindestsicherung hat sich bestens bewährt. "Es wäre ein fataler sozialpolitischer
Rückschritt, wenn wir unseren vernünftigen Weg verlassen müssten", betont Wiesflecker.
Am 22. Feber wird Landesrätin Wiesflecker mit den Vorarlberger National- und Bundesratsabgeordneten zusammentreffen,
um sich mit ihnen über Auswirkungen des neuen geplanten Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes auszutauschen. "Mir
ist es wichtig, dass alle Abgeordneten gut informiert sind und die Konsequenzen kennen, bevor sie über so
wichtige Gesetzesvorhaben abstimmen", schließt die Landesrätin.
|