Polizistinnen und Polizisten im Außendienst werden zukünftig regelmäßig
so genannte "Body Worn Cameras" (BWC) verwenden.
Wien (bmi) - Nach intensiven Erprobungsphasen werden mit Ende März 2019 Polizistinnen und Polizisten
regelmäßig so genannte "Body Worn Cameras" (BWC) im Außendienst verwenden. Es handelt
sich hierbei um kleine, sichtbar am Körper getragene Kamerageräte, die im Bedarfsfall Amtshandlungen
zu Beweiszwecken aufzeichnen. Um den korrekten Einsatz der Geräte zu ermöglichen, finden hierzu bereits
laufend Schulungen der Beamtinnen und Beamten statt, die die Kameras im täglichen Einsatz zu bedienen haben.
Innenminister Herbert Kickl besuchte am 1. März 2019 eine solche Schulung der LPD Wien und übergab Landespolizeivizepräsident
Franz Eigner symbolisch zehn "Body Worn Cameras". "Körperliche Angriffe auf Polizistinnen und
Polizisten werden immer häufiger. Die neuen Geräte helfen, sie bei ihrer täglichen Arbeit zu schützen,
und ermöglichen darüber hinaus unwiderlegbare Beweismittel bei Maßnahmen mit Befehls- und Zwangsgewalt",
sagte Kickl.
Auch Polizeivizepräsident Eigner unterstrich den Mehrwert der Kameras: "Wir haben beim Probebetrieb der
'Body Worn Cameras' durchwegs positive Erfahrungen gemacht. Mehrfach hat sich gezeigt, dass allein schon das Wissen,
dass die Amtshandlung aufgezeichnet wird, einen deutlich deeskalierenden Effekt bringen kann", sagte Eigner.
Die tatsächliche Inbetriebnahme des Videosystems ist mit Ende März 2019 für den Streifendienst angesetzt.
Ab dann ist im Straßenbild und bei polizeilichen Amtshand-lungen davon auszugehen, dass Polizistinnen und
Polizisten "Body Worn Cameras" mitführen und im Bedarfsfall auch anwenden.
Vorteile der Verwendung von "Body Worn Cameras"
Die Verwendung der BWC ist internationaler Polizei-Standard und bringt für alle Beteiligten erhebliche Vorteile
mit sich: Videoaufnahmen von Amtshandlungen sind ein objektives Beweismittel für alle betroffenen Personen.
Einmal aufgezeichnetes Datenmaterial kann von direkt beteiligten Beamten nicht manipuliert, gelöscht oder
auf andere Weise missbräuchlich verwendet werden. Es gibt strenge Handlungsabläufe und eine penible,
elektronische Dokumentation.
Das Wissen, dass gefilmt wird, erzielt eine präventive Wirkung bei potenziell gefährlichen Personen –
einschreitende Polizisten werden so besser geschützt. Mögliche Gewalttäter werden von der tatsächlichen
Anwendung von Gewalt gegen Polizei und andere Personen eher abgeschreckt.
Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass die Kooperation gegenüber einschreitenden Beamtinnen und Beamten
steigt, wenn BWC im Einsatz sind. Solidarisierungseffekte Unbeteiligter, die die Amtshandlung stören, die
Rechte der davon Betroffenen beeinträchtigen und die Beamten in unnötige Gefahrensituationen bringen,
werden hintangehalten.
Hauptanwendungsfälle von BWC
Die Kameras werden in Gebieten eingesetzt, wo mit erhöhter Gewaltbereitschaft und erhöhter Einsatzfrequenz
zu rechnen ist. Sie dienen zur Dokumentation von Befehls- und Zwangsmaßnahmen im Rayons- und Streifendienst,
z.B. bei Fahrzeuganhaltungen, Festnahmen, Widerstandshandlungen und Angriffen oder bei Einschreiten bei häuslicher
Gewalt.
Darüber hinaus werden sie beim Assistenzeinsatz für andere Organisationseinheiten wie dem Landeskriminalamt,
z.B. bei Hausdurchsuchungen oder Ermittlungen bei Waffengebrauchsfällen, verwendet.
Auch bei speziellen Aufgaben im Ordnungsdienst, wo generell bereits regelmäßig Beweissicherungsteams
mit Teleskopkameras Beweise aufnehmen, könnten die Kameras im Bedarfsfall zum Einsatz kommen.
Daten zum beschafften Modell
Nach einer längeren Probephase von vier Modellen in verschiedenen Abteilungen der LPD Wien und auch in anderen
Bundesländern und einer entsprechenden Evaluierung der Erfahrungsberichte erfolgte die Entscheidung, das Modell
"Reveal Media" der Frima Salzgeber GmbH/Reveal Ltd. anzuschaffen.
Das Roll Out der beschafften Geräte hat in einzelnen Bundesländern bereits begonnen. Die 140 Kameras
der ersten Tranche werden sukzessive, nach erfolgten Schulungen, in den Regeldienst integriert.
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