Auf Einladung von LR Gruber trafen sich Vertreter von Landwirtschaft, Tourismus und Alpiner
Vereine – Eigenverantwortung von Wegnutzern soll landesgesetzlich verankert werden – Versicherungsschutz wird ausgebaut
Klagenfurt (lpd) - Die Frage nach den Auswirkungen des Tiroler Alm-Urteils sorgt auch in Kärnten für
große Verunsicherung. Die rechtlichen Grundlagen für die Almwirtschaft und den Almtourismus sind vielfach
landesgesetzlich zu regeln. Deshalb hat der Kärntner Agrarreferent Martin Gruber am 28. Feber die betroffenen
Organisationen sowie Fachjuristen zu einem runden Tisch geladen. „Wir können in diesen Fragen nicht auf das
letztinstanzliche Urteil warten. Die Almsaison steht vor der Tür. Wir haben die Verantwortung, uns rechtzeitig
um die notwendigen Maßnahmen auf Landesebene zu kümmern“, betonte Gruber. Das unterstrich auch Johann
Mößler, Präsident der Kärntner Landwirtschaftskammer: "Wir brauchen Rechtssicherheit
für die Almbauern. Spätestens zu Ostern müssen wir Almbauern wissen was Sache ist und es gilt diese
existenzbedrohenden Risiken zu beseitigen."
Grundkonsens aller Teilnehmer war, dass gemeinsam alles getan werden muss, um die Almwirtschaft in Kärnten,
aber auch die gute Zusammenarbeit zwischen Almwirtschaft und Tourismus für die Zukunft abzusichern. Die Maßnahmen,
auf die man sich heute geeinigt hat, stellen einerseits ab auf die gesetzliche Verankerung der Eigenverantwortung
jedes Einzelnen – ob Tourist oder Einheimischer – der sich auf Almen bewegt. Andererseits soll der Versicherungsschutz
für Almbauern im Bereich von Wanderwegen ausgeweitet werden.
So regelt beispielsweise das Kärntner Gesetz über die Wegfreiheit im Berglande die Benutzung bestehender
Wege, Steige und Stege auf Almen. Ziel ist die Aufnahme einer neuen Bestimmung, welche die Eigenverantwortung im
Zusammenhang mit der Benutzung von Wegen im alpinen Bereich durch Touristen und Erholungssuchende klarstellt. Geprüft
werden sollen auch mögliche Änderungen im Kärntner Landessicherheitsgesetz, welches Verpflichtungen
der Tierhalter regelt. Unterstützt werden soll das auch durch bewusstseinsbildende Maßnahmen, die gemeinsam
von Landwirtschaftskammer, Kärnten Werbung und den Alpinen Vereinen ausgearbeitet werden. Das betonte auch
Kärnten Werbung Chef Christian Kresse: „Beim heutigen Runden Tisch ist ein wichtiger Austausch an Informationen
erfolgt. Die Kärnten Werbung wird vor allem im Bereich der Kommunikation hinsichtlich des korrekten Verhaltens
beim Zusammentreffen mit Weidetieren verstärkte Maßnahmen umsetzen.“
Beim Versicherungsschutz für Almbewirtschafter kann man in Kärnten auf eine bessere Grundlage zurückgreifen
als in anderen Bundesländern. Weil das Land Kärnten bereits seit einiger Zeit eine Haftpflichtversicherung
für Almbewirtschafter finanziert. Dieses Kärntner Modell schützt bereits rund 1300 Mitglieder des
Kärntner Almwirtschaftsvereins. Im Rahmen des heutigen Treffens wurde erarbeitet, dass dieser Versicherungsschutz
ausgebaut werden soll. In Kärnten gibt es insgesamt 1776 Almen. „Gemeinsam mit Tourismusreferent LR Ulrich
Zafoschnig werden wir eine Lösung dafür finden, wie das aus Agrar- und aus Tourismusmitteln des Landes
finanziert werden kann“, informierte Gruber.
Von allen Teilnehmern wurde der Vorstoß der Bundesregierung, die zivile Tierhalterhaftung im ABGB neu zu
regeln, gutgeheißen. "Die von Bundeskanzler Kurz angekündigten gesetzlichen Nachschärfungen
im ABGB halte ich für dringend notwendig. Wir brauchen eine Änderung der Tierhalterhaftung für die
Almbauern“, betonte etwa LWK-Präsident Mößler.
Landesrat Gruber lobte und dankte den Teilnehmern für die kooperative und konstruktive Mitarbeit, durch die
ein breiter Schulterschluss zustande gebracht wurde. Alle versicherten, mit der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen
in ihrem Einflussbereich umgehend zu beginnen.
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