Stöckl: Novellierung im Sinne der Patienten / Kostenloser Service
Salzburg (lk) - Vor kurzem trat die bundesweite Novelle des Patientenverfügungs-Gesetzes in Kraft.
Sie brachte wesentliche Neuerungen. „Die Patientenverfügung neu funktioniert einfacher, ist unkomplizierter
und im Sinne der Patienten absolut zu begrüßen“, so Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl.
Wenn ein Patient nicht mehr entscheidungsfähig ist, ist es für Ärzte oft schwierig, medizinische
Maßnahmen in seinem Sinne zu treffen. Mit einer Patientenverfügung kann hier Vorsorge getroffen werden,
denn sie regelt, welche medizinischen Maßnahmen bei Verlust der Entscheidungsfähigkeit abgelehnt werden.
Das sind die Neuerungen
- Erhöhung der Höchstwirksamkeitsdauer der Verbindlichkeit
von fünf auf acht Jahre.
- Bei Erneuerung genügt ein ärztliches Gespräch,
ein Jurist nicht mehr zwingend notwendig.
- Schaffung der Möglichkeit der Abspeicherung im Elektronischen
Gesundheitsakt (ELGA – voraussichtlich im Jahr 2020).
Bald österreichweit abzurufen
„Das sind wesentliche Erleichterungen für die Patientinnen und Patienten. Mit ELGA ist in absehbarer Zukunft
eine österreichweite Abfragemöglichkeit von Verfügungen gegeben“, sieht Thomas Russegger von der
Salzburger Patientenvertretung die Vorteile.
So ist die Verfügung rechtlich bindend
Allgemein gilt weiterhin, dass eine verbindliche Patientenverfügung dem Arzt keinen Spielraum lässt.
Er muss grundsätzlich diejenige medizinische Behandlung unterlassen, die beschrieben ist. „Nach wie vor gelten
bei der Ersterrichtung von verbindlichen Patientenverfügungen die schon bereits bestehenden Formvorschriften“,
so Patientenanwalt Russegger. Denn: Rechtlich bindend ist sie nur dann, wenn man sich ärztlich beraten lässt
und die Verfügung von einem juristischen Mitarbeiter der Salzburger Patientenvertretung, vor einem Rechtsanwalt,
Notar oder (neu) juristischen Mitarbeiter eines Erwachsenenschutzvereines errichtet wird.
Andrang auf Patientenverfügung
Der Antrag auf die Erstellung einer Patientenverfügung bei der Patientenanwaltschaft Salzburg ist sehr groß,
nicht zuletzt daher, da dies als kostenloses Service für die Bürgerinnen und Bürger angeboten wird.
Auf Grund zahlreicher Aufgaben beträgt derzeit die Wartezeit zirka ein Jahr. „Menschen, die schwer erkrankt
sind oder eine unmittelbare zum Tode führende Grunderkrankung haben, erhalten sehr rasch einen Termin. Dadurch,
dass die Höchstwirksamkeitsdauer einer verbindlichen Patientenverfügung von fünf auf acht Jahre
erhöht wurde, gehen wir davon aus, dass wir bald schneller Termine anbieten können“, so Russegger. Alleine
im vergangenen Jahr wurden von der Patientenanwaltschaft Salzburg 241 Verfügungen errichtet.
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