Salzburg: Neues Kinderbetreuungsgesetz
 in Begutachtung

 

erstellt am
28. 02. 19
13:00 MEZ

Großer Schritt hin zur besten Betreuung und zu flächendeckendem Angebot
Salzburg (lk) - Nun startet die Begutachtungsphase für das neue Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz. „Nach einer arbeitsintensiven Phase erfolgt damit der nächste große Schritt hin zur besten Betreuung und zu einem flächendeckenden Angebot“, ist Landesrätin Andrea Klambauer überzeugt. Sechs Wochen ist nun Zeit, um Stellungnahmen zu den neuen Regelungen abzugeben.

Krabbelstuben und Kindergärten sind die ersten Bildungseinrichtungen. „Hier werden Grundsteine für die Lebenschancen unserer Kinder gelegt und als Gesellschaft investieren wir hier in unsere Zukunft“, so Familienlandesrätin Klambauer.

Verbesserungen für alle durch Harmonisierung
Tagesbetreuungseinrichtungen wie Krabbelgruppen oder Alterserweiterte Gruppen und Kindergärten werden in Zukunft weitgehend den gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen unterliegen. Es gibt klare Qualitätsverbesserungen für Pädagoginnen und Pädagogen bei der Vorbereitungs- und Leitungszeit, einen zusätzlichen Tag für Teambuilding sowie verpflichtende Fortbildung.

Wohl des Kindes im Mittelpunkt
Das Gesetz bringt aber auch Verbesserungen für Eltern, Gemeinden und Rechtsträger. Bei allen Neuerungen steht ganz klar das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. „Wir schaffen mit dem neuen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz die Rahmenbedingungen für die Pädagoginnen und Pädagogen, damit dieser Beruf weiterhin attraktiv bleibt. Weitere Ziele sind die qualitätsvolle Weiterentwicklung und die Sicherstellung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, erläutert die Landesrätin.

Gemeinden können besser planen
Für die Eltern gibt es künftig durch die Ausweitung der Aufnahmekriterien zusätzliche Sicherheit, einen Betreuungsplatz zu bekommen. Die Gemeinden bekommen mit einem neuen Planungstool ein strategisches Instrument, das die Ermittlung des Bedarfs von Betreuungsplätzen unterstützt und die vorausschauende Planung erleichtert.

 

 

 

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