Wehrrechtsänderungsgesetz: Klares,
 transparentes Begutachtungsverfahren

 

erstellt am
27. 02. 19
13:00 MEZ

Verteidigungsminister Kunasek: „Für die Cyberabwehr muss man schauen können, wo der Angriff eigentlich herkommt“
Wien (bmlv) - Das Begutachtungsverfahren zum Entwurf des Wehrrechtsänderungs- gesetzes 2019 lief klar und transparent ab. Die Begutachtungsfrist von sechs Wochen wurde voll berücksichtigt und ausgeschöpft. 65 Stellen wurden mit dem Entwurf befasst. Das Bundesministerium für Landesverteidigung stellte zusätzlich den Entwurf offen auf die Begutachtungsdatenbank des „Rechtsinformationssystem des Bundes“ (RIS) und auf die Begutachtungsplattform des Nationalrats im Parlament.

Mit Ende der Begutachtungsfrist 26. Februar 2019 sind beim Bundesministerium für Landesverteidigung 18 Stellungnahmen zum Entwurf eingelangt.

Auf Kritikpunkte zu Änderungen im Militärbefugnisgesetz (MBG) wurde eingegangen. Die Stellungnahmen wie z.B. des Datenschutzrates, der Datenschutzbehörde oder des Verfassungsdienstes des Justizressorts wurden selbstverständlich berücksichtigt und in die Gesetzesvorlage aufgenommen. Demnach wird die ursprünglich geplante Änderung bei § 8 MGB „Kontrolle von Personen“ durch „militärische Organe im Wachdienst“ nun aus dem Entwurf herausgenommen. Im Bedarfsfall wird wie bisher die Polizei zur Identitätsfeststellung beigezogen.

Kritisiert wurde auch, dass der § 22a MBG, der Befugnisse zu Auskünften im Cyberbereich regelt, zu wenig konkretisiert war. Hier wurde der Paragraf nach Einarbeiten der Stellungnahmen erweitert und die Einbindung des Rechtsschutzbeauftragten gesichert. Befugnisse, die bisher schon bei Auskünften von Stammdaten von Telefonanschlüssen gegolten haben, sollen in Angleichung auf den technischen Fortschritt auf das Internet erweitert werden.

Zusätzlich soll in einem weiteren Paragrafen 22b MBG das Bundesheer, wenn es im Einsatzfall zur militärischen Landesverteidigung (z.B. eine Cyberattacke gegen das Bundesheer) oder im Interesse der nationalen Sicherheit militärisch unbedingt erforderlich ist, selbst Auskunft über Kommunikations-, Standort- und Zugangsdaten bekommen. Dieser Fall kann nur vorkommen, wenn der Rechtsschutzbeauftragte sich im Vorfeld dazu geäußert hat.

Verteidigungsminister Mario Kunasek; „Letztendlich brauchen wir diese Gesetzesänderungen um zu klären: Wo kommt der Angriff eigentlich her? Diese Änderungen im Militärbefugnisgesetz stellen ein Minimalerfordernis im Sinne des technologischen Fortschritts dar, um vor allem die Aufgaben der nachrichtendienstlichen Abwehr als Eigenschutz sicherzustellen. Vom Bundesheer wird die Fähigkeit zur Abwehr von Cyberangriffen erwartet, dazu braucht es auch die entsprechenden Mittel.“

 

 

 

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